RGBl-1008148-Nr34-Erlass-Deutsche-Reichspost

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Wiedereinrichtung der Reichs-Post und Telegraphenverwaltung des Deutschen Reiches

am 14. August 2010, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 15.06.2011 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 34

Erneut wird gemäß Artikel 48 der Reichsverfassung mit der Bezeichnung „Deutsche-Reichspost“ eine unter Aufsicht und Leitung des Deutschen Reiches stehende Post und Telegraphenverwaltung errichtet. Die Aufgaben regelt ein gesondertes Gesetz über das Postwesen des Deutschen Reichs.

Die Deutsche Reichs-Post und Telegraphenverwaltung, als eine oberste Reichsbehörde mit der Bezeichnung Deutsche Reichspost, hat ihren Sitz in Berlin. Sie ist berechtigt aller Orten im Reichsgebiete Ober-Postdirektionen, Postämter, Telegraphenämter und Postagenturen zu errichten.

Der Leiter dieser Behörde führt die Bezeichnung “Staatssekretär”.

Die einzelnen Aufgaben in der Deutschen-Reichspost bestimmt der Reichskanzler. Er bestimmt auch im Einvernehmen mit den beteiligten Staatssekretären die Aufgaben, die aus deren Amtsbereich auf die neue Behörde übergehen, und zwar auch dann, wenn hierdurch der Amtsbereich der betroffenen Reichsämter in den Grundzügen berührt wird.

Reichsgesetzblatt “RGBl-1008148-Nr34-Erlass-Deutsche-Reichspost” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-1008148-Nr34-Erlass-Deutsche-Reichspost”