RGBl-2110091-Nr12-Gesetz, betreffend die Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches Erstes Buch Minderjaehrigkeit Volljährigkeit

Gesetz, betreffend die Änderung  des Bürgerlichen Gesetzbuches
Erstes Buch, Änderungsstand: 14. Februar 2014
(Minderjährigkeitsangelegenheiten, Volljährigkeit)

gegeben am 09.10.2021, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 28.10.2021 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

 

Nr. 12

Das Bürgerliche Gesetzbuch Erstes Buch, Änderungsstand 14. Februar 2014 wird wie folgt geändert.

§ 1.

 

§ 3. des Bürgerlichen Gesetzbuches, wird wie folgt geändert:

gegenstandslos ( durch RGBl-1211071-Nr14-Gesetz-Eintritt-Volljaehrigkeit )

 

§ 2.

 

§ 4. des Bürgerlichen Gesetzbuches, wird wie folgt geändert:

gegenstandslos ( durch RGBl-1211071-Nr14-Gesetz-Eintritt-Volljaehrigkeit )


§ 3.

 

§ 5. des Bürgerlichen Gesetzbuches, wird wie folgt geändert:

gegenstandslos ( durch RGBl-1211071-Nr14-Gesetz-Eintritt-Volljaehrigkeit )

 

§ 4.

Diese Verordnung tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Gegeben zu Berlin, den 09. Oktober 2021

Im Allerhöchsten Auftrage des Deutschen Volkes

Staatssekretär im Auswärtigen Amt und Präsidialsenat

Darius Lucyga

Staatssekretär des Innern und Präsidialsenat

Erhard Lorenz

Reichsgesetzblatt “RGBl-2110091-Nr12-Aenderungsgesetz-betreffend-das-BGB-Minderjaehriger” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2110091-Nr12-Aenderungsgesetz-betreffend-das-BGB-Minderjaehriger”_D

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RGBl-2109021-Nr11-Aenderungsgesetz-RGBl-1611231-Nr33-Schatzanweisungen

Gesetz, betreffend die Änderung  der Ausgabe von
Schatzanweisungen, gemäß RGBl-1611231-Nr33

gegeben am 02.09.2021, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 28.10.2021 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

 

Nr. 11

Das RGBl-1611231-Nr33-Erlass-Ausgabe-von-Reichsschatzanweisungen, Änderungsstand 22. März 2018 wird wie folgt geändert.


§ 1.

Gesetz Nr. 33 Absatz 2, Satz 1, wird wie folgt geändert:

Die Auszahlungen der Dividende werden ab dem 10ten Jahr jährlich in Mark ausgezahlt.


§ 2.

Gesetz Nr. 33 Absatz 2, Satz 3, wird wie folgt geändert:

Dem Inhaber steht ein Kündigungsrecht gegenüber dem Staat erst ab dem 20ten Jahr zu.

§ 3.

Diese Verordnung tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Gegeben zu Berlin, den 02. September 2021

Im Allerhöchsten Auftrage des Deutschen Volkes

Staatssekretär im Auswärtigen Amt und Präsidialsenat

Darius Lucyga

Staatssekretär des Innern und Präsidialsenat

Erhard Lorenz

Reichsgesetzblatt “RGBl-2109021-Nr11-Aenderungsgesetz-RGBl-1611231-Nr33-Schatzanweisungen” Amtsschrift

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RGBl-2108251-Nr10-Gesetz, betreffend heimtückischer Angriffe gegen Organe und Einrichtungen des Deutschen Reiches

Gesetz, betreffend heimtückischer Angriffe gegen Organe
und Einrichtungen des Deutschen Reiches

gegeben am 25.08.2021, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 28.10.2021 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 10

§ 1.

(1) Wer vorsätzlich eine unwahre oder gröblich entstellte Behauptung tatsächlicher Art aufstellt oder verbreitet, welche geeignet ist, das Wohl des Deutschen Reichs, das Ansehen der Reichsorgane, seiner Amtsträger, Beamte und Bedienstete und ihrer Gliederungen schwer zu schädigen, wird, soweit nicht in anderen Vorschriften eine schwerere Strafe angedroht ist, mit Gefängnis bis zu 5 Jahren und, wenn er die Behauptung öffentlich aufstellt oder verbreitet, mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft.

(2) Wer die That grob fahrlässig begeht, wird mit Gefängnis mindestens bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Richtet sich die That ausschließlich gegen einzelne Personen im Amt oder Dienst, so wird dies durch ein Strafverfahren vor dem Deutschen Gerichtshof entschieden.


§ 2.

(1) Wer öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Deutschen Reiches oder seiner Organe und Gliederungen, über ihre Anordnungen oder die von ihnen geschaffenen Einrichtungen macht, welche geeignet sind, das Vertrauen des Volkes zu den staatlichen Organen und deren Gliederung zu untergraben, wird mit Gefängnis bestraft.

(2) Den öffentlichen Äußerungen stehen nichtöffentliche böswillige Äußerungen gleich, wenn der Thäter damit rechnet oder damit rechnen muß, daß die Äußerung in die Öffentlichkeit dringen werde.

(3) Die That wird nur auf Anordnung des Ober-Reichsanwaltes verfolgt; richtet sich die That gegen leitende Persönlichkeiten, Amtsträger und Bedienstete, so trifft der Ober-Reichsanwalt die Anordnung im Einvernehmen mit dem Staatssekretär des Reichsjustizamtes.

(4) Der Ober-Reichsanwalt bestimmt im Einvernehmen mit dem Staatssekretär des Reichsjustizamtes den Kreis der leitenden Persönlichkeiten im Sinne des Absatzes 1.


§ 3.

(1) Wer bei der Begehung oder Androhung einer strafbaren Handlung einen Titel, einen Ausweis, oder ein Abzeichen der Reichsorgane und deren Einrichtungen, oder die Uniform der Deutschen Reichspolizei, des Militärs oder ihrer Gliederungen trägt oder mit sich führt, ohne dazu legitimiert oder berechtigt zu sein, wird mit Gefängnis bis zu 5 Jahren, in leichteren Fällen mit Gefängnis nicht unter sechs Monaten bestraft.

(2) Wer die That in der Absicht begeht, einen Aufruhr oder in der Bevölkerung Angst oder Schrecken zu erregen, oder dem Deutschen Reich international Schwierigkeiten zu bereiten, wird mit Gefängnis nicht unter drei Jahren oder mit lebenslanger Haft bestraft. In besonders schweren Fällen entscheidet das Militärgericht.

(3) Nach diesen Vorschriften kann ein Deutscher auch dann verfolgt werden, wenn er die That im Ausland begangen hat und wenn es an der Rechts- und Geschäftsfähigkeit mangelt.

§ 4.

(1) Wer seines Vorteils wegen oder in der Absicht einen politischen Zweck zu erreichen, sich als Amtsträger, Beamte und Bedienstete ausgibt ohne es zu sein, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft.

(2) Die That wird nur mit Zustimmung des Ober-Reichsanwaltes oder der von ihm bestimmten Stelle verfolgt.


§ 5.

Wer Uniformen, Uniformteile, Gewebe, Fahnen oder Abzeichen der Reichsorgane, ihrer Gliederungen oder der ihr angeschlossenen Verbände ohne Erlaubnis des Staatssekretär des Reichsschatzamtes gewerbsmäßig herstellt, vorrätig hält, feilhält oder sonst in Verkehr bringt, wird mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft. Für welche Uniformteile und Gewebe es der Erlaubnis bedarf, bestimmt der Staatssekretär des Reichsschatzamtes im Einvernehmen mit dem Staatssekretär des Reichswirtschaftsamtes durch eine im Deutschen Reichsanzeiger zu veröffentlichende Bekanntmachung.

Wer Uniformen und Abzeichen der Deutschen Reichspolizei oder des Militärs, ihrer Gliederungen oder der ihr angeschlossenen Verbände im Besitz hat ohne dazu berechtigt oder aus einem anderen Grunde befugt zu sein, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr und, wenn er diese Gegenstände trägt, mit Gefängnis nicht unter einem Monat bestraft.

Den betreffenden Ausweisen, Dokumenten, Uniformen, Uniformteilen und Abzeichen stehen solche Uniformen, Uniformteile und Abzeichen gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

Neben der Strafe ist auf Einziehung der Teile, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, zu erkennen. Kann keine bestimmte Person verfolgt oder verurteilt werden, so ist auf Einziehung selbständig zu erkennen, wenn im übrigen die Voraussetzungen hierfür vorliegen.


§ 6.

Diese Verordnung tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Gegeben zu Berlin, den 25. August 2021

Im Allerhöchsten Auftrage des Deutschen Volkes

Staatssekretär im Auswärtigen Amt und Präsidialsenat

D. S. L.

Staatssekretär des Innern und Präsidialsenat

Erhard Lorenz

Reichsgesetzblatt “RGBl-2108251-Nr10-Gesetz-betreffend-heimtueckischer-Angriffe” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2108251-Nr10-Gesetz-betreffend-heimtueckischer-Angriffe”_D

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RGBl-2107091-Nr08-Verordnung-betreffend-der-Deutschen-Nationalflagge

Verordnung, betreffend die Deutsche Nationalflagge

verordnet am 09.07.2021, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 25.07.2021 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 08

§ 1.

Die Deutsche Nationalflagge besteht aus einem schwarzen abgeschnittenen Dreieck, von der Stange beginnend mit der großen Länge über die ganze Höhe der Fahne ausgehend. Verhältnis der Höhe zur Länge wie 2 zu 3. Die zwei gleichbreiten Querstreifen sind oben weiß, unten rot und 1zu1 im Verhältnis zur Gesamthöhe der Flagge. Mittig eines Quadrates, von der Stange ausgehend, befindet sich ein weißes rundes Feld dessen Durchmesser die halbe Fahnenhöhe beträgt. In diesem weißen Feld befindet sich das Bundeswappen, geführt auch als Wappen des Deutschen Kaisers (Quelle Gerard Ströhl, Deutsche Wappenrolle). Siehe Seite 2107092 dieses Reichsgesetzes.

Besondere Ausführungen und Abzeichen in der Nationalflagge oder einen Wimpel zu führen, obliegt den jeweiligen Behörden oder institutionellen Organen nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes.

§ 2.

In § 1. des RGBl-2010071-Nr-10-Verordnung über die Führung der Nationalflagge wird „RGBl. Band 1907, Nr. 48, Seite 753“ ersetzt durch „RGBl-2107091-Nr08“.

§ 3.

Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die „Verordnung, betreffend die Bundesflagge für Kauffahrteischiffe“ zu finden im Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1867, Nr. 5, Seite 39“ außer Kraft.

§ 4.

Diese Verordnung tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Verordnet zu Berlin, den 07. Juli 2021

Im Allerhöchsten Auftrage des Deutschen Volkes

Staatssekretär im Auswärtigen Amt und Präsidialsenat

Darius Lucyga

Staatssekretär des Innern und Präsidialsenat

Erhard Lorenz

Reichsgesetzblatt “RGBl-2107091-Nr08-Verordnung-betreffend-der-Deutschen-Nationalflagge” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2107091-Nr08-Verordnung-betreffend-der-Deutschen-Nationalflagge”_D

Nationalflagge des ewigen Bundes
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Die Nationalflagge ist gemäß Artikel 55 der Verfassung schwarz-weiß-roth

Die Farbe Schwarz steht für das Königreich Preußen als Schirmherr des ewigen Bundes.

Die Farbe Weiß, ist die Farbe des Kronenchakras und verbindet uns mit dem Universum, steht für die Verschmelzung mit dem universellen Sein, höchste Vollendung, Einheitsbewußtsein.

Die Farbe Rot ist die Farbe des Wurzelchakras und verbindet uns mit der Erde. Ursprüngliche Lebenskraft; grundlegende Überlebensbedürfnisse des Menschen; körperliche Ebene der Sexualität; Urvertrauen; Verbundenheit mit der Erde; Beziehung zur materiellen Ebene des Lebens; Stabilität und Durchsetzungskraft.

Als Wappen dient das Bundeswappen, auch bekannt als großes Wappen des Deutschen Kaisers. Ebenso kann der Reichsadler eingesetzt werden oder weitere Zeichen einzelner Behörden des Deutschen Reiches.

 

Erklärung zur Nationalflagge:

– das Aussehen der Nationalflagge findet in der Reichsverfassung keine Erwähnung, Artikel 55 definiert die Farben der Flagge der Kriegs- und Handelsmarine.
– die “Verordnung, betreffend die Bundesflagge für Kauffahrteischiffe, Nationalflagge” vom 31. August 1867 beschreibt die genaue Gestalt der Bundesflagge, jedoch nur, um von Kauffahrteischiffen geführt zu werden.
– die “Verordnung über die Führung der Reichsflagge, Flaggengesetz” vom 17. Dezember 1892 legt fest, daß diese Flagge die deutsche Nationalflagge bildet.

 

Entwürfe von Erhard Lorenz, zum 28.04.2013

Reichsgesetzblatt “RGBl-2107091-Nr08-Verordnung-betreffend-der-Deutschen-Nationalflagge” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2107091-Nr08-Verordnung-betreffend-der-Deutschen-Nationalflagge”_D

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Vorgeschichte des Bundesrathes

Vorgeschichte des Bundesrathes

Die Wurzeln des Bundesrathes reichen bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts zurück und stehen im direkten Zusammenhang mit den Bestrebungen, ein einiges und souveränes Deutschland der deutschen Völker zu erschaffen. “Ein Nationalstaat Deutschland

Stets mußte im Deutschen Reich die Berücksichtigung und Beteiligung der Territorialgewalten an der Zentralgewalt organisiert werden. Nach dem Modell des Norddeutschen Bundes (gegründet 1867) besaß der Bundesrath des Kaiserreichs von 1871 eine starke Stellung als oberstes Verfassungsorgan, war er doch Ausdruck des ewigen Bundes, als der das Reich gegründet worden war. Faktisch war dieses Gremium der Träger der Bundessouveränität, was sich darin äußerte, dass es nicht nur gleichberechtigt an der Legislative mitwirkte, sondern auch oberster Träger der Bundesexekutive war.

Während der Zeit einer durch den Völkerbund gesteuerten Weimarer Republik, wurde dem Bundesrath die Macht entzogen, indem ein Reichsrat erschaffen wurde, der weitaus weniger Kompetenzen hatte als der Bundesrath.

Mit der Beseitigung der Länder im Nationalsozialismus wurde auch der Reichsrat abgeschafft.

Bei der Wiederbegründung des vereinigten Wirtschaftsgebietes, die 1949 nach dem Zusammenbruch der Diktatur unter der Aufsicht der westlichen Besatzungsmächte erfolgte, griff die verfassunggebende Versammlung, der Parlamentarische Rat, die föderalistische Tradition des Reichsrats wieder auf, allerdings entschied man sich für die Bundesratlösung.

Am 29. Mai 2008 trafen sich erstmals 21 Deutsche in Wolfen. Unter der Leitung von Herrn Erhard Lorenz wurde den Anwesenden die aktuelle Situation der Reichsbewegungen und kommissarischen Reichs- und Exilregierungen vermittelt, so auch die rechtliche Situation des Vereinigten Wirtschaftsgebietes mit dem Namen Bundesrepublik Deutschland, der UN bzw. EU und den Alliierten.

Seit 1921 stehen wir Deutsche unter Fremdverwaltung, bzw. unter Betreuung mittels Fremdverwaltungen, dadurch mangelt es de jure und de facto an der Staatsangehörigkeit zu einem souveränen deutschen Staat. Dem wird entgegengehalten, daß der Deutschen-Status “Statusdeutsch” vom Willen des Betroffenen abhängt und die Statuseigenschaft seit dem 3. Oktober 1990 de jure (davor bereits de facto) nur noch durch Aufnahme in den Nationalstaat Deutschland bzw. des Deutschen Reiches erworben werden kann.

Wie kommen wir nun aus dieser Staatenlosigkeit heraus?

Gemäß Abstammung, BRD-Gesetzen und -Urkunden, oder EU-Entscheidungen ist es bewiesenermaßen nicht möglich!
Der  persönliche freie Willen, sich zum wahren Deutschland und dem Deutschen Reich zu bekennen fordert allerdings für jeden Statusdeutschen, daß er die Verfassung und die Gesetze des Deutschen Reiches, wie diese am 28. Oktober 1918 in Kraft waren, annimmt und auch anwendet.

Juristisch und völkerrechtlich unbestritten ist die Tatsache, daß Statusdeutsche über alle Rechte und Pflichten von deutschen Staatsangehörigen verfügen. Auch die BRD bestätigt wie folgt:Die Rechtsstellung eines Statusdeutschen wird erst mit der Aufnahme des Betroffenen in Deutschland erlangt.und  Der deutsche Reisepass und Personalausweis sind kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit, sie begründen nur eine Vermutung, daß der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.“

Am 29.05.2008 wurde durch die Anwesenden beschlossen, daß sich der Bundesrath als Volks-Bundesrath bezeichnet und daß er bei allen seinen Entscheidungen und Handlungen die Verfassung vom 28.10.1918 und die Gesetze des Deutschen Reichs einzuhalten hat, damit dem Personal des Vereinigten Wirtschaftsgebietes der Weg in die Reichs- und Staatsangehörigkeit gewährt werden kann.

Am 14. Juni 2008 konstituierte sich erstmals der Bundesrath (Volks-Bundesrath).

Am 23. Mai 2009 proklamierte der oberste Souverän vor dem Reichstag in Berlin, das Verfassungsorgan Reichstag mit dem Namen Volks-Reichstag.

Am 29. August 2009 konstituierte sich erstmals der Reichstag (Volks-Reichstag).

Nun konnten gemäß Verfassung, Gesetze verabschiedet und in Kraft gesetzt werden. So folgten neue Gesetze zum Schutz des Deutschen Volkes und unserer Heimat;  Gesetze wurden aktualisiert oder außer Kraft gesetzt; die Herausgabe von Dokumenten wurde geprüft und verabschiedet; Weltnetzseiten wurden für die Öffentlichkeit gestaltet; Ausbildungen für Reichsbeamte und Rechtsbeistände wurden vorabschiedet und überwacht; Friedensvertragliche Regelungen wurden in Kraft gesetzt und veröffentlicht.

Mit der Herausgabe unserer staatlichen Ausweise und Dokumente wurde auch das Personenstandsregister Deutschland für den Rechtskreis des Deutschen Reiches eingerichtet.

Zum 28. April 2018 fand die 78te Tagung des Volks-Reichstages und in Folge die 103te Tagung des Bundesrathes statt. Mit dem 3ten Bereinigungsgesetz im Sinne der Wiedervereinigung Deutschlands konnten die Vorbereitungen für eine neue Epoche Deutschlands abgeschlossen werden. Weit über 800 Reichs- und Staatsangehörige haben an diesen Vorbereitungen aktiv mit gewirkt.

Der Bundesrath zum 28. Oktober 2018




Vom Bundesrath über den Volks-Bundesrath zum Bundesrath

Bundesrath – Volks-Bundesrath – Bundesrath

Statusdeutsche sind Deutsche die nach dem Selbstbestimmungsrecht beschlossen haben, das RuStaG 1913 und die Reichsverfassung 1871, Änderungsstand 28. Oktober 1918 anzuwenden. Statusdeutsche der BRD sind Staatenlose, die unter Betreuung stehen. 

Am 29.05.2008 trafen sich 21 Statusdeutsche in Wolfen. Es wurde entschieden Ausweise auszugeben, die Domain reichsamt.info zu erwerben und das Erbe des Bundesrath als Volks-Bundesrath anzutreten. Herr Erhard Lorenz war die gestalterische und antreibende Kraft.

Am 14.06.2008 erste Tagungs-Einberufung mit den Antragsformularen, um den Volks-Bundesrath zu gründen. 41 Statusdeutsche waren beteiligt. Die Entscheidung Zum Volks-Bundesrath wurde getroffen, weil dieses wichtige Verfassungsorgan aus dem Volk erschaffen wurde. Es wurde der Volkseid festgelegt und beschlossen.

Am 13.07.2010 wurden die ersten Reichs-Personenausweise erstellt, gemäß dem Beschluß des Volks-Bundesrathes.

Am 23. 05.2011 wurde das RGBl-1005232-Nr7-Uebergangsgesetz in Kraft gesetzt das am 23. 05. 2010 gegeben wurde. Zitat: zu Artikel 3:

Soweit in Gesetzen oder Verordnungen des Deutschen Reiches auf den Bundesrath verwiesen wird, tritt an seine Stelle der Volks-Bundesrath.

Am 02.07.2011 wurde die erste Amtsträgerernennung durchgeführt – Staatssekretär des Innern Herr Erhard Lorenz Staatssekretär der Deutschen Reichspost Herr Peter Glogau.

Am 25.09.2017 wurde im Bundesrath und Volks-Reichstag durch RGBl-1709171-Nr23 das RGBl-1005232-Nr7-Uebergangsgesetz wie folgt geändert. Zitat: zu Artikel 3:

Soweit in Gesetzen oder Verordnungen des Deutschen Reiches auf den Volks-Bundesrath verwiesen wird, tritt an seine Stelle der Bundesrath. Der Bundesrath besteht aus den Vertretern des Bundes, die den Interessen aller Mitglieder des Bundes gleichermaßen verpflichtet sind.  Dies gilt im Einzelfall solange, wie das jeweilige Mitglied des Bundes handlungsunfähig ist, mangels reichsrechtlich genehmigten institutionalisierten Organen.

Seit dem 29.05.2008 sind alle Ernennungen, Gesetze, Beschlüsse, Verordnungen, Erlasse, Behörden, Institutionen, Reichs- und Staatsangehörige, Dokumente, Urkunden und Handlungen im Rechtskreis des Deutschen Reiches verbindlich und unumstößlich. Diese können nur durch den wahren Bundesrath sowie dem Volks-Reichstag geändert werden (siehe Artikel 4 und 5 der Reichsverfassung).

Wer diese in Frage stellt, sich davon distanziert, die Verfassungsorgane diffamiert, verliert nach allen Regeln der Reichsgesetzgebung die bürgerlichen Rechte und ist somit Rechts- und Geschäftsunfähig. Somit kann er nicht gewählt werden, nicht wählen gehen, keine Firma gründen, keinen Verein gründen oder auch irgendetwas in Frage stellen. Er kann kein Amt annehmen und darf auch nicht als Delegierter im Parlament mitwirken.  In unserem Fall steht ihm auch nicht das Recht zu, ein Volks-Büro zu führen.

Kurzerklärung erstellt durch das Reichsamt des Innern, am 21.06.2021




Warnung vor weiteren Täuschern, Kriminellen, Verfassungshochverrätern, Urkundenfälschern, Reichsbürgern – Reichspranger

Aktualisierungsstand im Reichspranger: Berlin, den 03. November 2022

Bitte nehmen Sie die Inhalte dieser nachgenannten Domains nicht ernst, denn dahinter stecken kriminelle Strukturen, die sich erst in die institutionellen Organe eingeschlichen haben, um dann über dieses Szenario unsere hohe Aufgabe zu torpedieren, zerstören und einzelnen Personen zu diffamieren. Die Folge daraus ist, daß diese Gruppe  nicht davor scheuen wird, das Deutsche Volk zum eigenen Vorteil zu verraten und zu verkaufen. Ebenso ist uns bekannt, daß diesem erlauchten Kreis die Anwendung von Waffen nicht fremd ist. Erst nannten Sie sich wie das Verfassungsrogan Bundesrath, behaupteten daß sie die einzigen echten Bevollmächtigten sind, ohne zu beweisen wie sie das sein können, dann nannten Sie sich auf einmal der Bundesrat (ohne h wie der der BRD) und nun haben sie sich zur kommossarischen Reichsregierung mutiert.

deutscher-reichsanzeiger.isl-web.de/ deutscherreichsanzeiger.info / deutschergerichtshof.de / volksbuero.de / deutsches-reichsbuero.de / reichs-gewerbeamt.de / reichs-bildungsamt.de / reichs-wirtschaftsamt.de / praesidialsenat.de / reichs-druckerei.de /(Andrea Litzel-Andrich, Thomas Möllentin, Wolfgang Knoll, Adolf Loch, folgende ehemalige Amtsträger, Bevollmächtigte und Delegierte Personen unterstützen die Handlungen der vorher genannten Staatenlosen Mirko Surma, Sigrid Selzer, Josef Jablonski, Peter Welsch, Philipp Klinkhart, Nicole Nonnenmacher, Yvonne Koch, Thomas Hengel, Renate Paschke, Dietmar Voskort, Barbara Möll, Renate Paschke und Volker Gentzsch). Den Lügenverbreitungen angeschlossen haben sich Rainer Reusch, Frank Muthwill, Joachim Franke, Tobias Birk, und Torsten Lebeda (der gerne mit der 9 mm droht). In der 117ten Tagung des wahren Bundesrathes hatten die gesammte kommissarische Reichsregierung (Lützel-Andrich, Möllentin, Knoll und Reusch) die Machtergreifung durch den Sturz des Bundes-und Reichspräsidium durchführen wollen (Tobias Birk war hier die ausführende Person), was vereitelt werden konnte.

deutsche-recht-konsulenten.de / deutsche-recht-konsulenten-sachsen.de / (Andrea Litzel-Andrich, Thomas Möllentin, Renate Paschke, Wolfgang Knoll, Adolf Loch, folgende folgende ehemalige Amtsträger, Bevollmächtigte und DelegiertePersonen unterstützen die Handlungen der vorher genannten Staatenlosen Mirko Surma, Sigrid Selzer, Josef Jablonski, Peter Welsch, Philipp Klinkhart, Nicole Nonnenmacher, Yvonne Koch, Thomas Hengel, Renate Paschke, Dietmar Voskort und Barbara Möll) Allen genannten Personen mangelt es durch Eigenverschulden und Verfassungshochverrat an der Rechts- und Geschäftsfähigkeit nach Reichsrecht, somit sind Sie nicht in der Lage eine hoheitliche Aufgabe anzunehmen, auszuführen oder auch zu übertragen.

isl-web.de / ist die Privatseite von Andrea Litzel-Andrich aus Riesa die vor unserer Zeit mit Selim Sürmeli sehr eng zusammenarbeitete und der gegen gegen sie ein internationales Straffverfahren wegen Datenklau, Unterschlagung und Diebstahl im Wert von 40.000,00 € laufen hat.
obstlandbahn.de / ist die Seite hinter der sich Thomas Möllentin aus Ostrau verbirgt und so tut, wie wenn er Modellbauer wäre.
deutsches-reichsgesetzblatt.info/Beschlussfassung ist die Privatseite des Adolf Loch aus Schwemmlingen (die Linke, Zeuge Jehova, Bauunternehmer, Landschaftsgärtner, Industriefkaufmann und Rentner). Dem “Saarland-Schatten-Bundesrath (Staatenlose)”von Adolf Loch  haben sich weitere Staatenlose angeschlossen, deren Namen wir erfaßt haben.

praesidialsenat.de ist eine Adresse des Versicherungsvertreters Wolfgang Knoll Versicherungsmakler aus Nordhorn.
Seine aktuelle Systemtätigkeit http://www.versicherungen247.de

Aus der Sachsen-Schatten-Regierung (Litzel-Andrich, Möllentin, Paschke) wurde ab dem 06.12.2021 die Kommissarische Reichsregierung erschaffen, gemäß dem Vorbild von Ebel, Hitler und Ebert, mit der Täuschung das wahre Deutsche Reich zu vertreten und daraus wurde wieder ein staatenloser Reichskanzler eingesetzt, mit den Namen Rainer Reusch (Philosoph und Künstler) trägt.

Wir werden hier weitere Domains dieser Täuscher, Fälscher und Staatenlosen veröffentlichen.

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Aktueller Stand zum 11.07.2021:
Der “Saarland-Schatten-Bundesrath” angeführt durch den staatenlosen “A.Loch” hat nun einen “Sachsen-Schatten des Schatten-Bundesrath” angeführt von den staatenlosen Thomas Möllentin, Wolfgang Knoll und Andrea Litzel-Andrich.

Der “Sachsen-Schatten-Bundesrath” neuerdings nun “Sachsen-Schatten-Bundesrat” hat nun einen “Sachsen-Schatten-Reichstag” durch Staatenlose bzw. Verfassungshochverräter, Marxisten und Sozialisten erschaffen und seit dem 06.12.2021 einen “Sachsen-Schatten-Reichskanzler“.

Die “Schatten-Reichs-Druckerei” ist zu monetären Urkundenfälschung erschaffen worden; 

Die “Surma-Paschke-DDR-Volksbüros” werden nun geführt von der staatenlosen Renate Paschke aus Sachsen;

Der “Schatten-Präsidialsenat” ist eine Schöpfung der staatenlosen Thomas Möllentin+Wolfgang Knoll+Adolf Loch;

Der “Schatten-Reichsanzeiger” ist eine Privatangelegenheit der staatenlosen Andrea Litze-Andrich;

Der “Schatten-Gerichtshof” ist eine Privatangelegenheit der staatenlosen Wolfgang Knoll, Thomas Möllentin und Andrea Litzel-Andrich;

……………………………………..

Für die Glaubwürdigkeit und die Beweisbarkeit dieser Anzeige und Warnung ist das Reichs- und Bundespräsidium sowie das
Reichsamt des Innern verantwortlich, die seit 2011 durch Herrn Erhard Lorenz handlungsfähig gehalten werden.




Wie erkennt und fühlt der Deutsche die Heimat seiner Vorfahren und seiner Wurzel

Wie erkennt und fühlt der Deutsche die Heimat seiner Ahnen

die Reichsflagge gemäß Verfassung ist zu finden unter Artikel:
https://www.verfassung-deutschland.de/1918/#Artikel55  (schwarz,weiß roth).

Deutsche Verfassung, Verfassung des Deutschen Reiches (1871), Verfassung Deutschland, Reichsverfassung, Verfassung 1871, Bundesverfassung

Die Verordnung wie die Reichsflagge gestaltet sein muß:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/verordnung-ueber-die-fuehrung-der-reichsflagge/

Verordnung über die Führung der Reichsflagge, Flaggengesetz

§ 1. der betreffenden Verordnung bezeichnet diese Flagge als Nationalflagge, womit auch klar ist warum WIR den Begriff Nationalstaat verwenden.

Zusätzlich gibt es auch die Nationalhymne (was bisher nur sehr sehr wenige Menschen verstanden haben.

Achtung: Erst WIR (Bundesrath und Volks-Reichstag) haben die Hymne als Nationalhymne in Kraft gesetzt. Denn ehemals wurde die Hymne von den Hochverrätern der Weimarer Republik, den Nazis und der BRD als Hymne benutzt, dies ist eine bewußte Täuschung.

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1109241-nr23-erlass-nationalhymne-deutschlandlied/
Strophe 1: „ Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt……“

Strophe 2: „Uns zu edler Tat begeistern, unser ganzes Leben lang…..“

Strophe 3: „Einigkeit und Recht und Freiheit, sind des Glückes Unterpfand…..“

Strophe 4: Hand in Hand im Deutschen Reiche, alle Zeit zusammenstehn.“

RGBl-1109241-Nr23-Erlass-Nationalhymne ( Deutschlandlied, Lied der Deutschen, Deutsche Hymne )

Alle wollen sich nach dem RuStaG 1913 als Reichs- und Staatsangehörige erkennen und berufen sich auf die Staatsangehörigkeit zum Bundesstaat. Aber Achtung § 1 des RuStaG 1913 spricht nur von der deutschen Staatsangehörigkeit und nicht von der Staatsangehörigkeit zu einem Bundesstaat. Zitat: „Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33 bis 35) besitzt.“

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rustag-1913/

RuStaG-1913 Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz

 

Die richtige Brücke, der richtige Weg, das richte Bundespräsidium!

Die Flagge für das Präsidium des Bundes, das seit 2011 handlungsfähig ist, um z.B. Friedensverträge zu schließen oder die institutionellen Reichsorgane einzurichten.
https://www.verfassung-deutschland.de/1918/#Artikel11

Deutsche Vollverfassung

findet Ihr unter:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1304283-nr15-verordnung-flagge-praesidialsenat/

Die Farbe schwarz als dreieckiger Träger (Trinität) am Fahnenmast steht für das ehemalige Königreich Preußen als Schirmherr des ewigen Bundes mit dem Namen Deutsches Reich. Die Farbe weiß, ist die Farbe des Kronenchakra und verbindet uns mit dem Universum. Verschmelzung mit dem universellen SEIN „Geist“, höchste Vollendung, Einheitsbewußtsein vom ICH BIN zum zum WIR SIND.

Die Farbe rot ist die Farbe des Wurzelchakra und erdet uns mit der Heimat der Deutschen. Ursprüngliche Lebenskraft; grundlegende Überlebensbedürfnisse des Menschen; körperliche Ebene der Sexualität; Urvertrauen; Verbundenheit mit der Erde; Beziehung zur materiellen Ebene des Lebens; Stabilität und Durchsetzungskraft.

Die Farben weiß und rot verbinden uns mit den Landesfarben der Österreicher, Schweizer, Polen, der Freien Hansestädte und dem Frankenreich

Die Farben der Trinität (Blau, Grün, Dunkelrot) sind die Farben der ehemaligen Königreiche Bayern, Sachsen und Württemberg, die mit Preußen die „Quadriga“ (4) Gleichheit ergeben.

Die Trinität steht für West-Mitte-Ost-Deutschland, für Vater-Mutter-Kind, für Erde-Mensch-Universum, Körper-Geist-Seele, Staatsvolk-Staatsgebiet-Staatsordnung und verbindet alle Völker und Stämme der deutschen Bundesstaaten  zu Deutschland im Deutschen Reich. Aus der Mitte wirkt die Kraft der violetten Flamme umrahmt vom Gold der Sonne der nie endende Lebens- und Schöpferkraft. Die drei Ringe sind das weiße Band, das alle Farben ins Licht führt und alles verbindet zum EINEN.

RGBl-1304283-Nr15-Verordnung-Flagge-Präsidialsenat, Flaggengesetz und Standarte, Nationalflagge, Bundesflagge

Unter dem Schutz von „Germania“ wurde der „ewige Bund“ der deutschen Völker geschlossen der uns zu dem EINen „DEUtschen Volk“ verEINte. Dies ist unsere höchste Aufgabe, denn die EINheit ist der Ursprung unseres SEINs.

Die Ursache weshalb es keine Einheit unter den Patrioten geben wird, hat nichts mit souveränen, ehrlichen, verantwortungsbewußten Menschen zu tun, sondern mit Handlungen von Entitäten, die Hochverrat, Haß, Neid, Mißgunst, Rache, Duckmäusertum, Vasallentum, Kollaborateure fremder Organisationen, geistiger Umnachtung, und einem grenzenlosen Egoismus, als Motiv einsetzen. Die Wirkung daraus nennt man CORONA.   

Der darin verborgene Geist, gedeutet von Erhard Lorenz  zum 18.01.2021




Beschlüsse der 112ten Tagung des Bundesrathes Oktober 2020

Rechtskräftige Beschlüsse durch Veröffentlichung am 13ten Tag des 10ten Monats im Jahre 2020.

Der Bundesrath setzt sich aktuell aus
  14 aktive Bevollmächtigte zusammen, von 72 möglichen Bevollmächtigten;
_31 dauerhaft geführte Bevollmächtigte;
198 mittelfristig mitwirkend als Bevollmächtigte;
243 bisher mitwirkenden Bevollmächtigte.


Folgenden Staatssektretären wurde die Ernennung bestätigt
(Die Namen werden zum Schutz der Personen noch nicht veröffentlicht)
Staatssekretär im Reichsjustizamt, seit 12.07.2020;
Staatssekretär im Reichsschatzamt, ab dem 10.10.2020;

Bewerbungen für folgende Staatssektretäre wurden am 10.10.2020 zugestimmt (die Ernennung folgt nachträglich).
(Die Namen werden zum Schutz der Personen noch nicht veröffentlicht)
Staatssekretär im Reichspatentamt;
Staatssekretär für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten;


In der 112ten Tagung des Bundesrathes zum 10.10.2020, wurde der Geschäfstfähigkeit und Neugründung des RVDRK zugestimmt. Zugleich wurde auch dem Präsidium des Reichsverband die Zustimmung erteilt.
Diese Entscheidung ist gegenstandslos geworden, da der RVRDK zum Stand der Mitgliederversammlung vom 04.06.2016 weitergeführt werden muß. Stand des Eintrages ist der 15.07.2021, bekannt gegeben durch Herrn Erhard Lorenz.


Der Volks-Reichstag setzt sich aktuell aus
 24 aktive Delegierte zusammen, von 580 möglichen Delegierten;
202 dauerhaft geführte Delegierte;
269 mittelfristig mitwirkend als Delegierte;
495 gesamt mitwirkende Delegierte.

Bestätigt und veröffentlicht durch das Bundespräsidium, Stand 17.10.2020.




Ernennungen seit 2011

Amtliche Mitteilung zu Ernennungen und Enthebung von Amtsträgern bzw. Beamte, gemäß dem Rechtskreis des Deutschen Reiches.

Zustimmung zu den Ernennungen oder Enthebungen (Personennamen werden aus Schutzgründen noch nicht veröffentlicht) wurden immer durch die beiden gesetzgebenden Verfassungsorgane (Bundesrath und Volks-Reichstag) beschlossen und durchgeführt.

Ernennungen im Jahr 2020: Ab 16.02.2020 Präsident, Vizepräsident und Schriftführer des Volks-Reichstages. Zum 25. Juli 2020 sind 14 der wichtigsten Behörden, zusätzlich zu den gesetzgebenden Verfassungsorganen (Bundes- und Reichspräsidium, Bundesrath und Volks-Reichstag) besetzt und werden von 15 Reichsbeamten geleitet.

Ernennungsverlust im Jahr 2019: Im Jahr 2019 wurden 9 Amtsträger, verabschiedet. Keine weiteren Ernennungen bis 2020.

Enthebungen im Jahr 2018: Im Jahr 2018 wurden 21 Amtsträger durch die gesetzgebenden Organe von ihrem Amt enthoben und keine weiteren Ernennungen bis ins Jahr 2019 durchgeführt.

Ernennungen im Jahr 2016: Im Jahr 2016 wurden 12 Amtsträger ernannt, 8 der Ernannten wurden im laufe des Jahres 2016 wieder von Ihrem Amt enthoben. Präsidialsenat, Herr Wladimir Wladimirowitsch Putin(Wahl durch den Volks-Reichstag).

Ernennungen im Jahr 2015: Im Jahr 2015 wurden 11 Amtsträger ernannt, 8 der Ernannten wurden im Laufe des Jahres 2016 wieder von Ihrem Amt enthoben.

Ernennungen im Jahr 2014: Im Jahr 2014 wurden 9 Amtsträger ernannt, alle 9 wurden im Laufe des Jahres wieder von Ihrem Amt enthoben.

Ernennungen im Jahr 2013: Im Jahr 2013 wurden 8 Amtsträger ernannt, davon wurden im Laufe des Jahres wieder 6 Amtsträger von Ihrem Amt enthoben. 

Ernennungen im Jahr 2012: Im Jahr 2012 wurden 4 Amtsträger ernannt, davon wurden im Laufe des Jahres wieder 2 Amtsträger von Ihrem Amt enthoben.

Ernennungen im Jahr 2011: Im Jahr 2011 wurden 28 Amtsträger ernannt, davon wurden im Laufe des Jahres wieder 22 Amtsträger von Ihrem Amt enthoben. 28. Oktober 2011 (Überreichung der Ernennungsurkunde zum Präsidialsenat an Herr Erhard Lorenz 26. Februar 2011 in der 29ten VBR-Tagung (Bewerbung und Zustimmung des VBR zum Staatssekretär im Reichsamt des Innern, Herr Erhard Lorenz, auf der Grundlage der bisher erbrachten Leistungen seit Juli 2007 und dem allgemein sehr guten Wissenstand.)

Amtsenthebungen werden in einem Paßwortgeschützten Bereich verwaltet.