Beschlüsse der 83ten Tagung des Volks-Reichstages am 24. Juli 2021

Rechtskräftige Beschlüsse durch Veröffentlichung am 25ten Tag des 7ten Monats im Jahre 2021.

Der Volks-Reichstag setzt sich aktuell aus
  216 dauerhaft geführte Delegierte zusammen, davon werden 24 Delegierte als Aktiv engestuft;

folgende Beschlüsse sind bekannt zu machen.

a) Die Wahl zum Vizepräsidenten ging an Herrn M.M;
b) Die am 27.02.2016 durchgeführte Ernennung von Herr Wladimir Putin als Präsidialsenat des Volks-Reichstages, wurde durch die heutige Tagung bestätigt und beschlossen;
c) Die bisherigen Entscheidungen, Gesetze und Beschlüsse des Bundesrathes, die er unter Bezugnahme des Ermächtigungsgesetzes verabschiedet hatte, wurden heute durch das Deutsche Parlament bestätigt und zugestimmt;
d) die neue Deutsche Nationalflagge gemäß Reichsgesetzblatt “RGBl-2107091-Nr08-Verordnung-betreffend-der-Deutschen-Nationalflagge” wurde heut durch den Volks-Reichstag beschlossen;
e) der Bewerbung als Staatssekretär im Auswärtigen Amt wurde zugestimmt;
f) der Bewerbung als Schatzmeisterin der Reichskasse wurde zugestimmt;
g) der Bewerbung als Staatssekretärin für Bildung wurde zugestimmt;
h) der Bewerbung für das Reichspresseamt wurde zugestimmt;
i) die Verordnung “RGBl-2107161-Nr09-Verordnung-betreffend-Heilpraktiker” und Naturheiler wurde beschlossen.

8 neue Delegierte wurden im Parlament des Deutschen Volkes begrüßt.

Die nachfolgende 115te Tagung des Bundesrathes bestätigte den neuen Vizepräsidenten und auch den Beschluß in Bezug zu Wladimir Putin als den berufenen Präsidialsenat des Volks-Reichstages;


Der Volks-Reichstag setzt sich aktuell aus
24 aktive Delegierte zusammen, von 580 möglichen Delegierten;
216 dauerhaft geführte Delegierte;
269 mittelfristig mitwirkend als Delegierte;
495 gesamt mitwirkende Delegierte.

Bestätigt und veröffentlicht durch das Bundespräsidium, Stand 25.05.2021.




RGBl-2107071 Bekanntmachung Einberufung 115te Tagung des Bundesrathes

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 115ten Tagung

einberufen am 07.07.2021, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 11.07.2021 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung und Reichsverfassung, was folgt:

 

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 24. Juli des Jahres 2021 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 07. Juli 2021

Reichsgesetzblatt “RGBl-2107071-Bekanntmachung-BR115-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2107071-Bekanntmachung-BR115-Einberufung”_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert

Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Bekanntmachungen des Bundesrathes bzw. Volks-Bundesrathes, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/




Vorgeschichte des Bundesrathes

Vorgeschichte des Bundesrathes

Die Wurzeln des Bundesrathes reichen bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts zurück und stehen im direkten Zusammenhang mit den Bestrebungen, ein einiges und souveränes Deutschland der deutschen Völker zu erschaffen. “Ein Nationalstaat Deutschland

Stets mußte im Deutschen Reich die Berücksichtigung und Beteiligung der Territorialgewalten an der Zentralgewalt organisiert werden. Nach dem Modell des Norddeutschen Bundes (gegründet 1867) besaß der Bundesrath des Kaiserreichs von 1871 eine starke Stellung als oberstes Verfassungsorgan, war er doch Ausdruck des ewigen Bundes, als der das Reich gegründet worden war. Faktisch war dieses Gremium der Träger der Bundessouveränität, was sich darin äußerte, dass es nicht nur gleichberechtigt an der Legislative mitwirkte, sondern auch oberster Träger der Bundesexekutive war.

Während der Zeit einer durch den Völkerbund gesteuerten Weimarer Republik, wurde dem Bundesrath die Macht entzogen, indem ein Reichsrat erschaffen wurde, der weitaus weniger Kompetenzen hatte als der Bundesrath.

Mit der Beseitigung der Länder im Nationalsozialismus wurde auch der Reichsrat abgeschafft.

Bei der Wiederbegründung des vereinigten Wirtschaftsgebietes, die 1949 nach dem Zusammenbruch der Diktatur unter der Aufsicht der westlichen Besatzungsmächte erfolgte, griff die verfassunggebende Versammlung, der Parlamentarische Rat, die föderalistische Tradition des Reichsrats wieder auf, allerdings entschied man sich für die Bundesratlösung.

Am 29. Mai 2008 trafen sich erstmals 21 Deutsche in Wolfen. Unter der Leitung von Herrn Erhard Lorenz wurde den Anwesenden die aktuelle Situation der Reichsbewegungen und kommissarischen Reichs- und Exilregierungen vermittelt, so auch die rechtliche Situation des Vereinigten Wirtschaftsgebietes mit dem Namen Bundesrepublik Deutschland, der UN bzw. EU und den Alliierten.

Seit 1921 stehen wir Deutsche unter Fremdverwaltung, bzw. unter Betreuung mittels Fremdverwaltungen, dadurch mangelt es de jure und de facto an der Staatsangehörigkeit zu einem souveränen deutschen Staat. Dem wird entgegengehalten, daß der Deutschen-Status “Statusdeutsch” vom Willen des Betroffenen abhängt und die Statuseigenschaft seit dem 3. Oktober 1990 de jure (davor bereits de facto) nur noch durch Aufnahme in den Nationalstaat Deutschland bzw. des Deutschen Reiches erworben werden kann.

Wie kommen wir nun aus dieser Staatenlosigkeit heraus?

Gemäß Abstammung, BRD-Gesetzen und -Urkunden, oder EU-Entscheidungen ist es bewiesenermaßen nicht möglich!
Der  persönliche freie Willen, sich zum wahren Deutschland und dem Deutschen Reich zu bekennen fordert allerdings für jeden Statusdeutschen, daß er die Verfassung und die Gesetze des Deutschen Reiches, wie diese am 28. Oktober 1918 in Kraft waren, annimmt und auch anwendet.

Juristisch und völkerrechtlich unbestritten ist die Tatsache, daß Statusdeutsche über alle Rechte und Pflichten von deutschen Staatsangehörigen verfügen. Auch die BRD bestätigt wie folgt:Die Rechtsstellung eines Statusdeutschen wird erst mit der Aufnahme des Betroffenen in Deutschland erlangt.und  Der deutsche Reisepass und Personalausweis sind kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit, sie begründen nur eine Vermutung, daß der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.“

Am 29.05.2008 wurde durch die Anwesenden beschlossen, daß sich der Bundesrath als Volks-Bundesrath bezeichnet und daß er bei allen seinen Entscheidungen und Handlungen die Verfassung vom 28.10.1918 und die Gesetze des Deutschen Reichs einzuhalten hat, damit dem Personal des Vereinigten Wirtschaftsgebietes der Weg in die Reichs- und Staatsangehörigkeit gewährt werden kann.

Am 14. Juni 2008 konstituierte sich erstmals der Bundesrath (Volks-Bundesrath).

Am 23. Mai 2009 proklamierte der oberste Souverän vor dem Reichstag in Berlin, das Verfassungsorgan Reichstag mit dem Namen Volks-Reichstag.

Am 29. August 2009 konstituierte sich erstmals der Reichstag (Volks-Reichstag).

Nun konnten gemäß Verfassung, Gesetze verabschiedet und in Kraft gesetzt werden. So folgten neue Gesetze zum Schutz des Deutschen Volkes und unserer Heimat;  Gesetze wurden aktualisiert oder außer Kraft gesetzt; die Herausgabe von Dokumenten wurde geprüft und verabschiedet; Weltnetzseiten wurden für die Öffentlichkeit gestaltet; Ausbildungen für Reichsbeamte und Rechtsbeistände wurden vorabschiedet und überwacht; Friedensvertragliche Regelungen wurden in Kraft gesetzt und veröffentlicht.

Mit der Herausgabe unserer staatlichen Ausweise und Dokumente wurde auch das Personenstandsregister Deutschland für den Rechtskreis des Deutschen Reiches eingerichtet.

Zum 28. April 2018 fand die 78te Tagung des Volks-Reichstages und in Folge die 103te Tagung des Bundesrathes statt. Mit dem 3ten Bereinigungsgesetz im Sinne der Wiedervereinigung Deutschlands konnten die Vorbereitungen für eine neue Epoche Deutschlands abgeschlossen werden. Weit über 800 Reichs- und Staatsangehörige haben an diesen Vorbereitungen aktiv mit gewirkt.

Der Bundesrath zum 28. Oktober 2018




Vom Bundesrath über den Volks-Bundesrath zum Bundesrath

Bundesrath – Volks-Bundesrath – Bundesrath

Statusdeutsche sind Deutsche die nach dem Selbstbestimmungsrecht beschlossen haben, das RuStaG 1913 und die Reichsverfassung 1871, Änderungsstand 28. Oktober 1918 anzuwenden. Statusdeutsche der BRD sind Staatenlose, die unter Betreuung stehen. 

Am 29.05.2008 trafen sich 21 Statusdeutsche in Wolfen. Es wurde entschieden Ausweise auszugeben, die Domain reichsamt.info zu erwerben und das Erbe des Bundesrath als Volks-Bundesrath anzutreten. Herr Erhard Lorenz war die gestalterische und antreibende Kraft.

Am 14.06.2008 erste Tagungs-Einberufung mit den Antragsformularen, um den Volks-Bundesrath zu gründen. 41 Statusdeutsche waren beteiligt. Die Entscheidung Zum Volks-Bundesrath wurde getroffen, weil dieses wichtige Verfassungsorgan aus dem Volk erschaffen wurde. Es wurde der Volkseid festgelegt und beschlossen.

Am 13.07.2010 wurden die ersten Reichs-Personenausweise erstellt, gemäß dem Beschluß des Volks-Bundesrathes.

Am 23. 05.2011 wurde das RGBl-1005232-Nr7-Uebergangsgesetz in Kraft gesetzt das am 23. 05. 2010 gegeben wurde. Zitat: zu Artikel 3:

Soweit in Gesetzen oder Verordnungen des Deutschen Reiches auf den Bundesrath verwiesen wird, tritt an seine Stelle der Volks-Bundesrath.

Am 02.07.2011 wurde die erste Amtsträgerernennung durchgeführt – Staatssekretär des Innern Herr Erhard Lorenz Staatssekretär der Deutschen Reichspost Herr Peter Glogau.

Am 25.09.2017 wurde im Bundesrath und Volks-Reichstag durch RGBl-1709171-Nr23 das RGBl-1005232-Nr7-Uebergangsgesetz wie folgt geändert. Zitat: zu Artikel 3:

Soweit in Gesetzen oder Verordnungen des Deutschen Reiches auf den Volks-Bundesrath verwiesen wird, tritt an seine Stelle der Bundesrath. Der Bundesrath besteht aus den Vertretern des Bundes, die den Interessen aller Mitglieder des Bundes gleichermaßen verpflichtet sind.  Dies gilt im Einzelfall solange, wie das jeweilige Mitglied des Bundes handlungsunfähig ist, mangels reichsrechtlich genehmigten institutionalisierten Organen.

Seit dem 29.05.2008 sind alle Ernennungen, Gesetze, Beschlüsse, Verordnungen, Erlasse, Behörden, Institutionen, Reichs- und Staatsangehörige, Dokumente, Urkunden und Handlungen im Rechtskreis des Deutschen Reiches verbindlich und unumstößlich. Diese können nur durch den wahren Bundesrath sowie dem Volks-Reichstag geändert werden (siehe Artikel 4 und 5 der Reichsverfassung).

Wer diese in Frage stellt, sich davon distanziert, die Verfassungsorgane diffamiert, verliert nach allen Regeln der Reichsgesetzgebung die bürgerlichen Rechte und ist somit Rechts- und Geschäftsunfähig. Somit kann er nicht gewählt werden, nicht wählen gehen, keine Firma gründen, keinen Verein gründen oder auch irgendetwas in Frage stellen. Er kann kein Amt annehmen und darf auch nicht als Delegierter im Parlament mitwirken.  In unserem Fall steht ihm auch nicht das Recht zu, ein Volks-Büro zu führen.

Kurzerklärung erstellt durch das Reichsamt des Innern, am 21.06.2021




Beschlüsse der 114ten Tagung des Bundesrathes am 19. Juni 2021

Rechtskräftige Beschlüsse durch Veröffentlichung am 22ten Tag des 6ten Monats im Jahre 2021. (Sommersonnenwende)

Der Bundesrath setzt sich aktuell aus
  24 aktive Bevollmächtigte, von 72 möglichen Bevollmächtigten zusammen;
198 mittelfristig mitwirkend als Bevollmächtigte;
257 bisher mitwirkenden Bevollmächtigte.

14 Bevollmächtigte wurden verabschiedet, weil sie sich wieder als Staatenlos erklärten, indem Sie die bisherigen Handlungen der institutionalisierten Organe verleumdeten und diffamierten die seit 2008 und auch weiterhin, die Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches erfüllen werden.
In diesem Fall verweisen wir auf die Seite der Täuscher.
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/warnung-vor-weiteren-taeuschern-kriminellen-und-verfassungshochverraetern/
Bevollmächtigter des Bundesrathes, (Thomas Möllentin) am 15.06.2021 sich selbst als Staatenlos erklärt, somit sind weitere Handlungen gegenstandslos, nichtg und Hochverrat;
Bevollmächtigte des Bundesrathes, (Andrea Litzel-Andrich.) am 15.06.2021 sich selbst als Staatenlos erklärt, somit sind weitere Handlungen gegenstandslos, nichtig und Hochverrat;
Bevollmächtigter des Bundesrathes, (Wolfgang Knoll)
am 15.06.2021 sich selbst als Staatenlos erklärt, somit sind weitere Handlungen gegenstandslos, nichtig und Hochverrat;
Bevollmächtigter des Bundesrathes, (Josef Jablonski)
am 15.06.2021 sich selbst als Staatenlos erklärt, somit sind weitere Handlungen gegenstandslos, nichtig und Hochverrat;
Bevollmächtigter des Bundesrathes, (Adolf Loch)
am 15.06.2021 sich selbst als Staatenlos erklärt, somit sind weitere Handlungen gegenstandslos, nichtig und Hochverrat;
Bevollmächtigter des Bundesrathes, (Peter Welsch) am 15.06.2021 sich selbst als Staatenlos erklärt, somit sind weitere Handlungen gegenstandslos, nicht und Hochverrat;
Bevollmächtigte des Bundesrathes, (Frau Siegrid Selzer)
am 15.06.2021 sich selbst als Staatenlos erklärt, somit sind weitere Handlungen gegenstandslos, nichtig und Hochverrat;
Bevollmächtigter des Bundesrathes, (Herr Philip Klinkhardt) am 15.06.2021 sich selbst als Staatenlos erklärt, somit sind weitere Handlungen gegenstandslos, nichtig und Hochverrat;
Bevollmächtigte des Bundesrathes, (Frau Nicole Nonnenmacher)
am 15.06.2021 sich selbst als Staatenlos erklärt, somit sind weitere Handlungen gegenstandslos, nichtig und Hochverrat;
Bevollmächtigte des Bundesrathes, (Frau Yvonne Koch)
am 15.06.2021 sich selbst als Staatenlos erklärt, somit sind weitere Handlungen gegenstandslos, nichtig und Hochverrat;
Bevollmächtigte des Bundesrathes, (Herr Thomas Hengel) am 15.06.2021 sich selbst als Staatenlos erklärt, somit sind weitere Handlungen gegenstandslos, nichtig und Hochverrat;
Bevollmächtigte des Bundesrathes, (Frau Renate Paschke) am 15.06.2021 sich selbst als Staatenlos erklärt, somit sind weitere Handlungen gegenstandslos, nichtig und Hochverrat;
Assessor des Deutschen Reiches, (Frau Dietmar Voskort)
am 15.06.2021 sich selbst als Staatenlos erklärt, somit sind weitere Handlungen gegenstandslos, nichtig und Hochverrat;
Bevollmächtigte des Bundesrathes, (Frau Barbara Möll)
am 15.06.2021 sich selbst als Staatenlos erklärt, somit sind weitere Handlungen gegenstandslos, nichtig und Hochverrat;

Zusätzlich hat sich Herr Mirko Surma durch die gleichen Entscheidung als Delegierter und Volks-Büro verabschiedet, somit sind weitere Handlungen gegenstandslos, nichtig und Hochverrat;

Wir wünschen allen 14 Verabschiedeten viel Licht auf ihrem weitere Weg

7 neue Bevollmächtigte wurden im Bundesrath begrüßt


Folgende Staatssektretäre bzw. Amtsträger wurden berufen
(Die Namen werden zum Schutz der Personen noch nicht veröffentlicht)
Staatssekretär im Reichseisenbahnamt, Herr D.D, ab dem 19.06.2021;
Staatssekretär im Reichsverkehrsamt, Herr M.H,
ab dem 19.06.2021;
Staatssekretär für die Deutsche Reichspost, Herr M.R,
ab dem 19.06.2021;
Staatssekretär im Reichs-Gewerbeamt, Herr A.F, ab dem 19.06.2021;


Bestätigt und veröffentlicht durch das Reichs- und Bundespräsidium, Stand 21.06.2021.




RGBl-2106071 Bekanntmachung Einberufung 114te Tagung des Bundesrathes

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 114ten Tagung

einberufen am 07.06.2021, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 12.06.2021 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung, was folgt:

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 19. Juni des Jahres 2021 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 07. Juni 2021

Reichsgesetzblatt “RGBl-2106071-Bekanntmachung-BR114-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2106071-Bekanntmachung-BR114-Einberufung”_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert

Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Bekanntmachungen des Bundesrathes bzw. Volks-Bundesrathes, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/




Beschlüsse der 82ten Tagung des Volks-Reichstages am 22. Mai 2021

Rechtskräftige Beschlüsse durch Veröffentlichung am 25ten Tag des 5ten Monats im Jahre 2021.

Der Volks-Reichstag setzt sich aktuell aus
  216 dauerhaft geführte Delegierte zusammen, davon werden 24 Delegierte als Aktiv engestuft;

Der bisherige Präsident (Herr S.R.) wurde durch die heutige Tagung bestätigt und wieder gewählt.

Die Wahl der Vizepräsidentin (Frau A.H.) wurde innerhalb weniger Tage gegenstandslos erklärt.

Die Wahl der beiden Schriftführer viel an Frau S.K und Herr J.K.

6 neue Delegierte wurden im Parlament des Deutschen Volkes aufgenommen

Die nachfolgende 113te Tagung des Bundesrathes bestätigte das neue Präsidium des Volks-Reichstages;


Der Volks-Reichstag setzt sich aktuell aus
24 aktive Delegierte zusammen, von 580 möglichen Delegierten;
216 dauerhaft geführte Delegierte;
269 mittelfristig mitwirkend als Delegierte;
495 gesamt mitwirkende Delegierte.

Bestätigt und veröffentlicht durch das Bundespräsidium, Stand 25.05.2021.




RGBl-2105171-Nr05-Einführungsgesetz des Patentgesetzes vom 25. Mai 1877, geändert am 07. April 1891

Einführungsgesetz des Patentgesetzes vom 25. Mai 1877,
geändert am 07. April 1891.

Gegeben am 17.05.2021, im Namen des Deutschen Reiches.
Änderungsstand: 24.04.2024 durch RGBl-2404071-Nr04– zu RGBl-2105171-Nr05.

In Kraft gesetzt am 25.05.2021 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes, was folgt:

 

Nr. 05

Der Bundesrath hat auf Grund §. 3. des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesraths zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 04. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgendes Gesetz beschlossen.

Das Patentgesetz vom 25. Mai 1877, in Kraft getreten am 1. Juli 1877, geändert durch das Patentgesetz vom 07. April 1891, wird zur Anpassung an die in den vergangenen mehr als einhundert Jahren eingetretenen Umstände, wie folgt eingeführt.

Artikel 1.

Sämtliche Patente, die den Deutschen Patentämtern in jeglicher medialer Form von Stellen überstellt werden, die Fremdmächten, Fremdverwaltungen, Selbstverwaltungen, Behörden, Körperschaften und Organisationen zur Ausbeutung des Deutschen Volkes zuzurechnen sind, unterliegen vorläufig dem Patentschutz, sind jedoch neu zu bewerten, ob sie den Anforderungen der Ertheilung von Patenten entsprechen.

Artikel 2.

Für Patente, die §. 1. entsprechen,

1. sind keinesfalls Gebühren zu erheben, solange die Neubewertung nicht abgeschlossen ist,
2. wird die Neubewertung vorrangig durchgeführt, sollte einem Mitglied des Patentamtes die unbefugte Benutzung des Gegenstands der Erfindung bekannt werden,
3. werden im Falle, daß die Neubewertung eines Patents zu dessen Erlöschen führt, laufende Verfahren wegen Verletzung desselben eingestellt,
4. wird das Patent im Falle, daß kein berechtigter Patentinhaber mehr ausfindig zu machen ist, nach Ermessen der Abtheilung, die für die Neubewertung zuständig ist, entweder an das Deutsche Reich übertragen oder es erlischt,
5. wird die bisherige Dauer des Patents als die Dauer, die das Patent bereits bis zum 28.10.1918 nahm, oder anderenfalls als neu ertheilt festgelegt,
6. wird als Tag der Anmeldung der im eingegangenen Patent vermerkte Tag der Anmeldung festgelegt,
7. werden Gebühren nach Maßgabe des §. 8. des Patentgesetzes fällig ab dem Folgetag der Bestätigung der Ertheilung im Zuge der Neubewertung, wenn ein berechtigter Patentinhaber existiert.

Artikel 3.

§. 1.

§. 7. des Patentgesetzes wird für Patente, die Artikel 1. entsprechen, derart angewandt, daß deren bisherige Dauer entsprechend Artikel 2. Nummer 5 festgelegt ist.

§. 2.

§. 39. des Patentgesetzes wird für Patente, die Artikel 1. entsprechen, außer Kraft gesetzt mit der Wirkung, daß Verletzungen dieser Patente nicht verjähren.

§. 3. 

§. 14. Absatz 2 des Patentgesetzes wird ergänzt um nachfolgenden Text.
Im Falle, daß es sich um die Neubewertung eines bereits bestehenden Patents handelt, ist die Beschlußfähigkeit der Abtheilung auch durch die Anwesenheit eines einzelnen Mitglieds gegeben.

§. 4.

§. 15. Absatz 2 des Patentgesetzes wird ergänzt um die Möglichkeiten der Zustellung per Post, Fernkopie (Fax) und elektronischer Post (ePost oder EMail).

§. 5.

§. 16. des Patentgesetzes erhält nachfolgenden Zusatztext.
Sollte das Patentamt nicht sowohl über Abtheilungen, als auch Mitglieder derselben, welche bei dem angefochtenen Beschlüsse nicht mitgewirkt haben, verfügen, so wird die Beschwerde zur Beschlußfassung dem Bundesrathe vorgelegt. 

§. 6.

In §. 5. Absatz 2 des Patentgesetzes wird die Formulierung “für das Heer oder für die Flotte” ersetzt durch “für militärische Zwecke”,
in §. 19. Absatz 3 und §. 23. Absatz 2 des Patentgesetzes wird die Formulierung “die Zwecke des Heeres oder der Flotte” ersetzt durch “militärische Zwecke”.

 

Artikel 4.

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Gegeben zu Berlin, den 17. Mai 2021

 

Reichsgesetzblatt “RGBl-2105171-Nr05-Einfuehrungsgesetz-betreffend-Patentgesetz” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2105171-Nr05-Einfuehrungsgesetz-betreffend-Patentgesetz” D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert




Beschlüsse der 113ten Tagung des Bundesrathes im Mai 2021

Rechtskräftige Beschlüsse durch Veröffentlichung am 25ten Tag des 5ten Monats im Jahre 2021.

Der Bundesrath setzt sich aktuell aus
  32 aktive Bevollmächtigte, von 72 möglichen Bevollmächtigten zusammen;
198 mittelfristig mitwirkend als Bevollmächtigte;
243 bisher mitwirkenden Bevollmächtigte.

4 Bevollmächtigte und zwei Staatssekretäre wurden auf deren Wunsch verabschiedet
Der Staatssekretär des Reichsschatzamtes (Herr T.R.)
Der Staatssekretär des Reichs-Immobilien-Regulierungsamtes (Herr D.W.)

20 neue Bevollmächtigte wurden im Bundesrath begrüßt


Folgenden Staatssektretären und -innen bzw. Amtsträger wurde die Ernennungsurkunde überreicht
(Die Namen werden zum Schutz der Personen noch nicht veröffentlicht)
Staatssekretär im Reichs-Patentamt, Herr T.F, ab dem 22.05.2021;
Assessorin des Deutschen Reiches, Frau K.N,
ab dem 22.05.2021;
Staatssekretär im Reichs-Gewerbeamt, Herr P.F,
ab dem 22.05.2021;
Direktorin der Reichskasse, Frau S.V,
ab dem 22.05.2021;


In der 113ten Tagung des Bundesrathes zum 22.05.2021, wurde
a) das neue Präsidium des Volks-Reichstages bestätigt;
b) Für Heilpraktiker soll eine Übergangsreglung in den Rechtskreis des Deutschen Reiches erschaffen werden;
c) Erstmals wurden Assessoren ernannt, die auch als Urkundsbeamte gelten.
d) 4 Gesetze beschlossen.


Der Volks-Reichstag setzt sich aktuell aus
33 aktive Delegierte zusammen, von 580 möglichen Delegierten;
208 dauerhaft geführte Delegierte;
269 mittelfristig mitwirkend als Delegierte;
495 gesamt mitwirkende Delegierte.

Bestätigt und veröffentlicht durch das Bundespräsidium, Stand 25.05.2021.




RGBl-2105041 Bekanntmachung Einberufung 113te Tagung des Bundesrathes

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 113ten Tagung

einberufen am 04.05.2021, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 12.05.2021 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung, was folgt:

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 22. Mai des Jahres 2021 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 04. Mai 2021

Reichsgesetzblatt “RGBl-2105041-Bekanntmachung-BR113-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2105041-Bekanntmachung-BR113-Einberufung”_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert

Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Bekanntmachungen des Bundesrathes bzw. Volks-Bundesrathes, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/