Beschlüsse der 84ten Tagung des Volks-Reichstages am 24. Oktober 2021

Rechtskräftige Beschlüsse durch Veröffentlichung am 28ten Tag des 10ten Monats im Jahre 2021.

Der Volks-Reichstag setzt sich aktuell aus
28 aktive Delegierte zusammen, von 580 möglichen Delegierten;
220 dauerhaft geführte Delegierte;
273 mittelfristig mitwirkend als Delegierte;
499 gesamt mitwirkende Delegierte.


Folgende Beschlüsse wurden abgestimmt
a) Zustimmung zur Stabsleitung mit drei Personen;
b) Zustimmung zur Neubesetzung im Reichspresseamt;
c) Zustimmung der neuen Amtsausweise;
d) Zustimmung zum Geesetz, RGBl-2108251-Nr10-Gesetz-betreffend-heimtueckischer-Angriffe
e) Zustimmung zum Änderungsgesetz, RGBl-2109021-Nr11-Aenderungsgesetz-RGBl-1611231-Nr33-Schatzanweisungen
f)  Zustimmung zum Änderungsgesetz, RGBl-2110091-Nr12-Aenderungsgesetz-betreffend-das-BGB-Minderjaehriger

Folgende Staatssektretäre bzw. Amtsträger wurden ernannt
Staatssekretär im Reichspresseamt, Herr Helmut Wachtarczyk, ab dem 24.10.2021;
Stabsleitung im Reichspolizeiamt;


Bestätigt und veröffentlicht durch das Reichs- und Bundespräsidium, Stand 28.10.2021.




RGBl-2110101 Bekanntmachung Einberufung 116te Tagung des Bundesrathes

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 116ten Tagung

einberufen am 10.10.2021, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 17.10.2021 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung und Reichsverfassung, was folgt:

 

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 24. Oktober des Jahres 2021 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 10. Oktober 2021

Reichsgesetzblatt “RGBl-2110101-Bekanntmachung-BR116-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2110101-Bekanntmachung-BR116-Einberufung”_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert

Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Bekanntmachungen des Bundesrathes bzw. Volks-Bundesrathes, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/




RGBl-2110102-Nr13-Verordnung Einberufung 84te Tagung Volks-Reichstag

Verordnung, betreffend die Einberufung des
Volks-Reichstages zur 84ten Tagung

einberufen am 10.10.2021, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 17.10.2021 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath und des Volks-Reichstages gemäß Hausordnungen, was folgt:

Nr. 13

Gemäß Artikel 12 der Reichsverfassung wird der Volks-Reichstag bis zum 24. Oktober des Jahres 2021 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke wird der Bundesrath beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 10. Oktober 2021

Reichsgesetzblatt “RGBl-2110102-Nr13-Verordnung-VRT84-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2110102-Nr13-Verordnung-VRT84-Einberufung”_D

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Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Verordnungen des Volks-Reichstages, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/




Urkunde des Erwachens – auch Staatenlose können Staatsangehörige werden




RGBl-2107161-Nr09-Verordnung-betreffend-Heilpraktiker

Verordnung, betreffend Heilpraktiker und Naturheiler

verordnet am 16.07.2021, im Namen des Deutschen Reiches
 
In Kraft gesetzt am 25.07.2021 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:
 

Nr. 09

 § 1.

 Wer die Heilkunde, ohne als Arzt zugelassen zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.

Die Ausübung der Heilkunde im Sinne dieser Verordnung ist jede vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder physischer und psychischer Schäden bei Menschen.

Wer die Erlaubnis erhalten hat, führt die Bezeichnung „Heilpraktiker“ oder „Naturheiler“.

§ 2.

Über die Erteilung der Erlaubnis entscheidet das Reichsgesundheitsamt, das auch über die Auswahl der Methoden und Verfahren entscheidet. Es ist ein Zertifikat durch eine staatliche Universität notwendig.

§ 3.

Die Erlaubnis kann entzogen werden, wenn fahrlässige, vorsätzliche oder strafbare Handlungen durch den Heilpraktiker bzw. Naturheiler bekannt werden.  Über den Entzug der Erlaubnis entscheidet das Reichsgesundheitsamt.

§ 4.

Die unberechtigte Führung der Bezeichnung „Heilpraktiker“ oder „Naturheiler“ wird strafrechtlich verfolgt.

§ 5.

Naturheilmittel, Diagnoseverfahren und Therapiemethoden dürfen von Heilpraktikern im Rahmen ihrer Tätigkeit vollumfänglich angewandt werden.

§ 6.

Diese Verordnung tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Verordnet zu Berlin, den 16. Juli 2021

Reichsgesetzblatt “RGBl-2107161-Nr09-Verordnung-betreffend-Heilpraktiker” Amtsschrift

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RGBl-2107091-Nr08-Verordnung-betreffend-der-Deutschen-Nationalflagge

Verordnung, betreffend die Deutsche Nationalflagge

verordnet am 09.07.2021, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 25.07.2021 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 08

§ 1.

Die Deutsche Nationalflagge besteht aus einem schwarzen abgeschnittenen Dreieck, von der Stange beginnend mit der großen Länge über die ganze Höhe der Fahne ausgehend. Verhältnis der Höhe zur Länge wie 2 zu 3. Die zwei gleichbreiten Querstreifen sind oben weiß, unten rot und 1zu1 im Verhältnis zur Gesamthöhe der Flagge. Mittig eines Quadrates, von der Stange ausgehend, befindet sich ein weißes rundes Feld dessen Durchmesser die halbe Fahnenhöhe beträgt. In diesem weißen Feld befindet sich das Bundeswappen, geführt auch als Wappen des Deutschen Kaisers (Quelle Gerard Ströhl, Deutsche Wappenrolle). Siehe Seite 2107092 dieses Reichsgesetzes.

Besondere Ausführungen und Abzeichen in der Nationalflagge oder einen Wimpel zu führen, obliegt den jeweiligen Behörden oder institutionellen Organen nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes.

§ 2.

In § 1. des RGBl-2010071-Nr-10-Verordnung über die Führung der Nationalflagge wird „RGBl. Band 1907, Nr. 48, Seite 753“ ersetzt durch „RGBl-2107091-Nr08“.

§ 3.

Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die „Verordnung, betreffend die Bundesflagge für Kauffahrteischiffe“ zu finden im Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1867, Nr. 5, Seite 39“ außer Kraft.

§ 4.

Diese Verordnung tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Verordnet zu Berlin, den 07. Juli 2021

Im Allerhöchsten Auftrage des Deutschen Volkes

Staatssekretär im Auswärtigen Amt und Präsidialsenat

Darius Lucyga

Staatssekretär des Innern und Präsidialsenat

Erhard Lorenz

Reichsgesetzblatt “RGBl-2107091-Nr08-Verordnung-betreffend-der-Deutschen-Nationalflagge” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2107091-Nr08-Verordnung-betreffend-der-Deutschen-Nationalflagge”_D

Nationalflagge des ewigen Bundes
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Die Nationalflagge ist gemäß Artikel 55 der Verfassung schwarz-weiß-roth

Die Farbe Schwarz steht für das Königreich Preußen als Schirmherr des ewigen Bundes.

Die Farbe Weiß, ist die Farbe des Kronenchakras und verbindet uns mit dem Universum, steht für die Verschmelzung mit dem universellen Sein, höchste Vollendung, Einheitsbewußtsein.

Die Farbe Rot ist die Farbe des Wurzelchakras und verbindet uns mit der Erde. Ursprüngliche Lebenskraft; grundlegende Überlebensbedürfnisse des Menschen; körperliche Ebene der Sexualität; Urvertrauen; Verbundenheit mit der Erde; Beziehung zur materiellen Ebene des Lebens; Stabilität und Durchsetzungskraft.

Als Wappen dient das Bundeswappen, auch bekannt als großes Wappen des Deutschen Kaisers. Ebenso kann der Reichsadler eingesetzt werden oder weitere Zeichen einzelner Behörden des Deutschen Reiches.

 

Erklärung zur Nationalflagge:

– das Aussehen der Nationalflagge findet in der Reichsverfassung keine Erwähnung, Artikel 55 definiert die Farben der Flagge der Kriegs- und Handelsmarine.
– die “Verordnung, betreffend die Bundesflagge für Kauffahrteischiffe, Nationalflagge” vom 31. August 1867 beschreibt die genaue Gestalt der Bundesflagge, jedoch nur, um von Kauffahrteischiffen geführt zu werden.
– die “Verordnung über die Führung der Reichsflagge, Flaggengesetz” vom 17. Dezember 1892 legt fest, daß diese Flagge die deutsche Nationalflagge bildet.

 

Entwürfe von Erhard Lorenz, zum 28.04.2013

Reichsgesetzblatt “RGBl-2107091-Nr08-Verordnung-betreffend-der-Deutschen-Nationalflagge” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2107091-Nr08-Verordnung-betreffend-der-Deutschen-Nationalflagge”_D

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Beschlüsse der 115ten Tagung des Bundesrathes am 24. Juli 2021

Rechtskräftige Beschlüsse durch Veröffentlichung am 25ten Tag des 7ten Monats im Jahre 2021.

Der Bundesrath setzt sich aktuell aus
  26 aktive Bevollmächtigte, von 72 möglichen Bevollmächtigten zusammen;
198 mittelfristig mitwirkend als Bevollmächtigte;
257 bisher gesamtmitwirkende Bevollmächtigte.


Folgende zusätzliche Beschlüsse wurden abgestimmt
a) der Neuwahl des Präsidenten, der Verstandschaft und des Präsidiums vom Verband wurde durch die 115ten Tagung zugestimmt. Somit tritt dieses Präsidium die Rechtsnachfolge des Präsidiums vor dem 09.04.2016 an;
b) Zustimmung zu den aktuellen 16 Mitglieder des Verbandes, durch den Bundesrath;
c) Zustimmung zur Wahl des Vizepräsidenten des Volks-Reichstag (Herr M.M.);
d) Zustimmung zur erneuten Bestätigung von Herr Wladimir Putin als Präsidialsenat des Volks-Reichstages;
e) die neue Deutsche Nationalflagge gemäß Reichsgesetzblatt “RGBl-2107091-Nr08-Verordnung-betreffend-der-Deutschen-Nationalflagge” wurde heut durch den Volks-Reichstag beschlossen;
f) die Verordnung “RGBl-2107161-Nr09-Verordnung-betreffend-Heilpraktiker” und Naturheiler wurde beschlossen.
Folgende Ämter wie der Staatssekretär im Reichsverkehrsamt, Staatssekretärin für Menschenrechte, Staatssekretär im Reichsamt für Energie und das Reichsversicherungsamt, wurden wieder freigegeben.

Folgende Staatssektretäre bzw. Amtsträger wurden ernannt
Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Herr Darius Lucyga, ab dem 24.07.2021;
(Die nachfolgenden Vor- und Familiennamen werden zum Schutz der Personen noch nicht veröffentlicht)
Schatzmeisterin der Reichskasse, Frau M.B,
ab dem 24.07.2021 bis zum 24.10.2021;
Staatssekretärin für Bildung, Frau E.K,
ab dem 24.07.2021 bis 29.11.2021;
Staatssekretärin im Reichspresseamt, Frau A.M, ab dem 24.07.2021 bis zum 24.10.2021;
Leiter des Staabes im Reichspolizeiamt, Herr M.K,
ab dem 24.07.2021 bis zum 24.10.2021;


Bestätigt und veröffentlicht durch das Reichs- und Bundespräsidium, Stand 25.07.2021.




Beschlüsse der 83ten Tagung des Volks-Reichstages am 24. Juli 2021

Rechtskräftige Beschlüsse durch Veröffentlichung am 25ten Tag des 7ten Monats im Jahre 2021.

Der Volks-Reichstag setzt sich aktuell aus
  216 dauerhaft geführte Delegierte zusammen, davon werden 24 Delegierte als Aktiv engestuft;

folgende Beschlüsse sind bekannt zu machen.

a) Die Wahl zum Vizepräsidenten ging an Herrn M.M;
b) Die am 27.02.2016 durchgeführte Ernennung von Herr Wladimir Putin als Präsidialsenat des Volks-Reichstages, wurde durch die heutige Tagung bestätigt und beschlossen;
c) Die bisherigen Entscheidungen, Gesetze und Beschlüsse des Bundesrathes, die er unter Bezugnahme des Ermächtigungsgesetzes verabschiedet hatte, wurden heute durch das Deutsche Parlament bestätigt und zugestimmt;
d) die neue Deutsche Nationalflagge gemäß Reichsgesetzblatt “RGBl-2107091-Nr08-Verordnung-betreffend-der-Deutschen-Nationalflagge” wurde heut durch den Volks-Reichstag beschlossen;
e) der Bewerbung als Staatssekretär im Auswärtigen Amt wurde zugestimmt;
f) der Bewerbung als Schatzmeisterin der Reichskasse wurde zugestimmt;
g) der Bewerbung als Staatssekretärin für Bildung wurde zugestimmt;
h) der Bewerbung für das Reichspresseamt wurde zugestimmt;
i) die Verordnung “RGBl-2107161-Nr09-Verordnung-betreffend-Heilpraktiker” und Naturheiler wurde beschlossen.

8 neue Delegierte wurden im Parlament des Deutschen Volkes begrüßt.

Die nachfolgende 115te Tagung des Bundesrathes bestätigte den neuen Vizepräsidenten und auch den Beschluß in Bezug zu Wladimir Putin als den berufenen Präsidialsenat des Volks-Reichstages;


Der Volks-Reichstag setzt sich aktuell aus
24 aktive Delegierte zusammen, von 580 möglichen Delegierten;
216 dauerhaft geführte Delegierte;
269 mittelfristig mitwirkend als Delegierte;
495 gesamt mitwirkende Delegierte.

Bestätigt und veröffentlicht durch das Bundespräsidium, Stand 25.05.2021.




RGBl-2107071 Bekanntmachung Einberufung 115te Tagung des Bundesrathes

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 115ten Tagung

einberufen am 07.07.2021, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 11.07.2021 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung und Reichsverfassung, was folgt:

 

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 24. Juli des Jahres 2021 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 07. Juli 2021

Reichsgesetzblatt “RGBl-2107071-Bekanntmachung-BR115-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2107071-Bekanntmachung-BR115-Einberufung”_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert

Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Bekanntmachungen des Bundesrathes bzw. Volks-Bundesrathes, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/




RGBl-2107072-Nr07-Verordnung Einberufung 83te Tagung Volks-Reichstag

Verordnung, betreffend die Einberufung des
Volks-Reichstages zur 83ten Tagung

einberufen am 07.07.2021, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 11.07.2021 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath und des Volks-Reichstages gemäß Hausordnungen, was folgt:

Nr. 07

Gemäß Artikel 12 der Reichsverfassung wird der Volks-Reichstag am 24. Juli des Jahres 2021 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke wird der Bundesrath beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 07. Juli 2021

Reichsgesetzblatt “RGBl-2107072-Nr07-Verordnung-VRT83-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2107072-Nr07-Verordnung-VRT83-Einberufung”_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert

Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Verordnungen des Volks-Reichstages, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/