Der Deutscher Reichsanzeiger

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 Völkerrechtliches Gutachten zu Deutschland im Deutschen Reich 
Dies ist eine pdf-Datei, die Ihnen die völkerrechtliche Lage zu Deutschland genau darstellt.

 Es gilt im gesamten Umfang des Deutschen Reiches die bisher nie außerkraftgesetzte Reichsverfassung vom 16. April 1871, letzter Änderungsstand 28.10.1918, inklusiv den bis zum 28.10.1918 geltenden Gesetzen und alle erlassenen Gesetze und Anordnungen die ab 2009 durch die gesetzgebenden Organe in kraft gesetzt wurden. Zu berücksichtigen sind alle in diesem amtlichen Anzeiger veröffentlichten Gesetzesänderungen, -ergänzungen, oder Außerkraftsetzungen.

Gesetze der BRD, anderer selbsternannter Gruppen oder sogenannter Reichsregierung, Bewegungen,Staatenbünde, haben keine staatsrechliche und verfassungskonforme Legitimation und sind “de jure” als NICHTIG zu bewerten.
Es gilt in Fällen der Rechtsunsicherheit Artikel 2 der Reichsverfassung
… die Reichsgesetze gehen den Landesgesetzen vor

Wer legitimiert die Rechtstaatlichkeit und legitime Handlung?

 Gemäß der Deutschen Reichsverfassung http://verfassung-deutschland.de sind die beiden gesetzgebenden Organe “Bundesrath” und “Reichstag” nicht nur für die Überwachung und Einhaltung der staatlichen Ordnung verantwortlich, sondern auch für Gesetze und auch die Herstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches.

 Beide Verfassungsorgane haben die Deutsche Reichsdruckerei sowie alle von uns bisher ausgegebenen Dokumente genehmigt und freigegeben.

 Seit 1919 (Revolutionsjahr) gab es auf deutschem Boden zu keiner Zeit gleichzeitig beide Verfassungsorgane (Bundesrath und Reichstag) bis in das Jahr 2009. Natürlich legen wir als souverän denkende und handelnde Deutschen keinen Wert auf Genehmigungen von nichtdeutschen Organisationen wie die UN, EU oder die Alliierten, geschweige denn die BRD-GmbH oder nichtstaatlicher Gebilden. Es darf jedem Deutschen klar sein, daß die Souveränität des Deutschen Reiches nur durch souveräne Entscheidungen, Handlungen und Gesetzen erfolgen kann. Der “Volks-Bundesrath” und der “Volks-Reichstag” haben sich das auch zu Herzen genommen und juristisch korrekt eine hervorragende Situation für das Deutsche Volks geschaffen, die es nun gilt umzusetzen. Sehen Sie hierzu unsere bisher zusätzlich in Kraft gesetzten Gesetze unter: http://deutscher-reichsanzeiger.de und auch die veröffentlichten Reichsgesetze, die zwingend anzuwenden sind, damit wir uns von dieser Fremdverwaltung souverän verabschieden können.

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 Die Veröffentlichungen eines Bundesgesetzblattes der BRD im Internet sowie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – und der Bundesanzeiger Verlag sind nichts anderes als Täuschung im Rechtsverkehr, denn Reichsgesetze sind gemäß der konkurierenden Gesetzgebung vorrangig und immer der oberste Recht.

 http://verfassung-deutschland.de#Artikel2

 (Reichsgesetze gehen den Landesgesetzen vor, die BRD und Ihre Konstrukte können gemäß dem Teilgebietsanspruch und der fehlenden Souveränität höchstens auf der Ebene der Landgesetze handeln.)

http://de.wikipedia.org/wiki/Konkurrierende_Gesetzgebung

Das GG des BRD beruft sich versteckt auf die Weimarer Verfassung von 1919. Die Weimarer Verfassung war nie vom freien Deutschen Volk beschlossen und gegeben.

 Zitat: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 140 Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der
deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses
Grundgesetzes.

Diese Weimarer Verfassung besagt aber auch:

 Artikel 31 des GG  besagt: Bundesrecht bricht Landesrecht!?
Artikel 13 der Weimarer Verfassung besagt: Reichsrecht bricht Landesrecht
Artikel 2 der Verfassung Deutschland besagt  “Reichsgesetze gehen den Landesgesetzen vor”.
Wenn also das Reich ein Gesetz wie z.B § 203 StGB in Kraft gesetzt hat, dann kann die BRD, da sie im Geltungsbereich des Deutschen Reiches handelt nicht einen gleichnamigen § 203 StGB mit anderem Text anwenden. Hier steht eindeutig Reichsrecht vor BRD-Recht. Wäre die Weimarer Verfassung z.B. die richtige, dann hätten wir die gleiche Situation, da die WRV in Artikel 178 Absatz 2 folgendes in Kraft hält. Zitat: “Die übrigen Gesetze und Verordnungen des Reichs bleiben in Kraft,…”  und mit Artikel 13 das damaligen Kaiserreichsgesetzen das Vorrecht erteilt hat.

 Querverweise dazu:

 Urteil:1.
Das Deutsche Reich existiert fort siehe Urteil des BVerfGE 2, 266
[277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363] 3.Gesetze ohne
Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft. (vgl. BverwGE
17, 192=DVBI 1964, 147) (BverGE 3, 288(319f.):6, 309 (338,363))
Dieser Mangel wurde durch den VBR und VRT behoben seit 2009 !

 2015 eine erneute Bestätigung die ebenfalls nur Halbwahrheiten zugibt um das Deutsche Volk weiter zu Täuschen:

 

Völkerrechtssubjekt ist das “Deutsche Reich”
Völkerrechtsobjekt ist der Nationalstaat Deutschland

 Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt “Deutsches Reich” nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist.(diese Aussage ist Falsch da die echte Grenzgebung 1914 ist) Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der “These von derFortexistenz des Deutschen Reiches” erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, “damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann”.