"Das amtliche Mitteilungsblatt für den Nationalstaat Deutschland"

Der Deutsche Reichsanzeiger ist das amtliche Mitteilungsblatt des Deutschen Reiches.

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„Das Staatsgebiet nach Staatsrecht“

Das Staatsgebiet oder Staatsterritorium ist der territoriale Bereich, den der Staat dauerhaft und geordnet beherrscht und wo er über eine für dieses Gebiet geltende Verwaltungs- und Rechtsordnung verfügt, die unter anderem die Rechtmäßigkeit und damit die Legitimität der staatlichen Gewaltenordnung (Legislative, Judikative, Exekutive) für die in ihm lebenden Menschen (Personen, Bürger, Personal) herstellt. Dadurch wird in einem Rechtsstaat weitestgehend für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden gesorgt

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„Das Staatsvolk nach Völkerrecht“

Der Begriff Staatsvolk bezeichnet im ursprünglichen Sinne eine Gemeinschaft von Menschen, die als Volk (Staatsgrenzen übergreifend) oder Teil eines Volkes über gleiche Abstammung, Sprache und Kultur, ggf. Geschichte verbunden sind und die über ein gemeinsames Staatswesen auf einem bestimmten Territorium verfügen (Nation). Nicht zu vergleichen mit dem sogenannten Staatsvolk eines Vereinigten Wirtschaftsgebiet (Völkerrechtssubjekt “Bundesrepublik Deutschland”), die als Staatsvolk die Gesamtheit aller in seinem Rechtskreis lebenden Menschen meint, demgemäß alle die einen Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland erworben haben

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„Die Staatsordnung im Vergleich“

Der Nationalstaat setzt einen Staat und eine Nation voraus. Beide sind aus historischen Entwicklungen entstanden und keine „natürliche“ Voraussetzung menschlichen Zusammenlebens. Entstehende Nationalstaaten sollen die wesentlichen Teile des staatstragenden und meist auch namensgebenden Volkes in sich vereinen. Dabei soll der staatstragende Teil der Bevölkerung sich einer gemeinsamen Kultur oder Tradition verbunden fühlen. Idealtypisch gehören einem Nationalstaat alle Angehörigen seines Volkes und auch nur Angehörige dieses Volkes oder Kulturkreises an. In Deutschland gab es diesen idealtypischen Nationalstaat nur in den Jahren 1867, bzw. 1871 bis zum Dolchstoß durch Parteien und Nichtdeutsche (Chasarenjuden), Ende 1918...

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Der Bundesrath war und ist der Träger der Bundessouveränität und oberste Träger der Bundesexekutive Deutschlands des Deutschen Reiches.

Die Wurzeln des Bundesrathes reichen bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts zurück und stehen im direkten Zusammenhang mit den Bestrebungen, ein einiges und souveränes Deutschland der deutschen Völker zu erschaffen. “Ein Nationalstaat Deutschland“.

Dieser wurde am 29. Mai 2008 wieder reaktiviert.

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Rundbriefe des Bundesrathes finden Sie unter:
https://www.bundesrath.de/bundesrath-rundbriefe/

 

Der Souverän
https://www.bundesrath.de/der-souveraen/

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Re-Evolution - „Reset“ Zurücksetzung Deutschlands auf den Stand 28. Oktober 1918

Re-Evolution - „Reset“ Zurücksetzung Deutschlands auf den Stand 28. Oktober 1918   Natürlich darf sich Preußen wieder neu als teilsouveräner Bundesstaat des Deutschen Reiches einrichten, aber bitteschön nach Recht und Gesetz des Deutschen Reiches. Alles andere ist eine Kriegserklärung gegen das Deutsche Reich und zugleich die Aufrechterhaltung eines sich selbst aufgegebenen Bundesstaates. Die Einheit Deutschland ist dann vollendet, wenn alle …

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Das amtliche Mitteilungsblatt

Auch das Deutsche Volk hat das Recht auf Heimat