"Das amtliche Mitteilungsblatt für den Nationalstaat Deutschland"
im Deutschen Reich

Der Deutsche Reichsanzeiger ist das amtliche Mitteilungsblatt des Deutschen Reiches und gilt für alle Bürger, die in der Heimat der Deutschen leben.

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Deutsches Reichsgesetzblatt 2020

Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches 2020 Textdaten <<< 2019 2021 >>> Autor: Amtliches Werk Titel: Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches Herausgeber: Reichsamt des Innern Erscheinungsdatum: 2020 Erscheinungsort: Berlin Quelle: Kurzbeschreibung: amtliches Gesetz- und Verkündungsblatt des Deutschen Reiches Bearbeitungsstand fertig Inhaltsverzeichnis Chronologische Übersicht der in Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches vom Jahre 2020 enthaltenen Gesetze, Verordnungen etc. Datum des Gesetzes Inkraft zu Berlin I …

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RGBl-2001131-Nr05-Verordnung, zur Eingliederung des Gesundheitswesen

Verordnung, betreffend die Eingliederung des gesamten Gesundheitswesen in die Deutsche Gesundheitskasse gegeben am 13.01.2020, im Namen des Deutschen Reiches. In Kraft gesetzt am 20.01.2020 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes, was folgt: Nr. 05 Der Bundesrath hat auf Grund §. 3. des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesraths zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 04. August 1914 …

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RGBl-2001111-Nr04-Aenderungsgesetz, zu 1507292-Nr19-PLZ-Einteilung

Änderungsgesetz, betreffend die Postleitzahlenverordnung gemäß RGBL-1507292-Nr.19 gegeben am 11.01.2020, im Namen des Deutschen Reiches. In Kraft gesetzt am 20.01.2020 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes, was folgt: Nr. 04 Der Bundesrath hat auf Grund §. 3. des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesraths zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 04. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung …

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RGBl-2001101-Nr03-Gesetz, Verbot der unfreien Presse in Deutschland

Gesetz, betreffend Verbot der unfreien Presse und Journalisten im Deutschen Reich. gegeben am 10.01.2020, im Namen des Deutschen Reiches. In Kraft gesetzt am 20.01.2020 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes, was folgt: Nr. 03 Der Bundesrath hat auf Grund §. 3. des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesraths zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 04. August 1914 …

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RGBl-2001091-Nr02-Verordnung, Berufung Delegierter für Deutschösterreich

Verordnung, betreffend die Berufung von 183 Delegierten in den Volks-Reichstag für den Bundesstaat Deutschösterreich verordnet am 09.01.2020, im Namen des Deutschen Reiches In Kraft gesetzt am 20.01.2020 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes, was folgt: Nr. 02 Der Bundesrath hat auf Grund §. 3. des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesraths zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom …

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RGBl-2001081-Nr01-Verordnung, Berufung Bevollmächtigter für Deutschösterreich

Verordnung, betreffend die Berufung von 11 Bevollmächtigen für den Bundesstaat Deutschösterreich verordnet am 08.01.2020, im Namen des Deutschen Reiches In Kraft gesetzt am 20.01.2020 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes, was folgt: Nr. 01 Der Bundesrath hat auf Grund §. 3. des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesraths zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 04. August 1914 …

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Verfassung des Deutschen Reiches

Artikel 5

Die Reichsgesetzgebung wird ausgeübt durch den Bundesrath und den Reichstag. Die Übereinstimmung der Mehrheitsbeschlüsse beider Versammlungen ist zu einem Reichsgesetze erforderlich und ausreichend.

Bei Gesetzesvorschlägen über das Militairwesen, die Kriegsmarine und die im Artikel 35 bezeichneten Abgaben gibt, wenn im Bundesrathe eine Meinungsverschiedenheit stattfindet, die Stimme des Präsidiums den Ausschlag, wenn sie sich für die Aufrechthaltung der bestehenden Einrichtungen ausspricht.

Artikel 11

Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen Deutscher Kaiser führt. Der Kaiser hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Reichs Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen.

Zur Erklärung des Krieges im Namen des Reichs ist die Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags erforderlich.

Friedensverträge sowie diejenigen Verträge mit fremden Staaten, welche sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags.

Weiterlesen der gesamten Verfassung.

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Vorbereitungen für das was unaufhaltbar ist und kommen wird.

Warum ist die Bezeichnung Bundespräsidium richtig?
bundespraesidium.de/standesamt/bundespraesidium/

Wie erkennen wir den tatsächlichen Volksverräter?
deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/volksverrat-richtig-erkannt/
volks-buero.de/koordination/infamie-und-der-verlust-buergerlicher-ehrenrechte/

Wer ist Statusdeutsch?
bundespraesidium.de/standesamt/statusdeutsche/

Wo bestelle ich eine staatliche Urkunde oder ein Registerauszug?
bundespraesidium.de/standesamt/urkundenbestellung/

Wie kann ich von zuhause aus aktiv an der Erfreiung mitwirken?
mmgz.de/hand-in-hand/  (finanzielle Unterstützung)
volks-buero.de/koordination/ (aktives Volks-Büro)

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Der Deutsche Reichsanzeiger, auch bekannt als Reichs-Anzeiger oder als Deutscher Reichs- und Königlich Preußischer Staatsanzeiger.
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