"Das amtliche Mitteilungsblatt für Deutschland"
Nun sind wir mit unserm Reichsanzeiger soweit, die neue Datenbank für den Gebrauch freizugeben. Alle Daten des alten Gesetzblattes mußten 1:1 übertragen werden, da es niemand gab der die Reaktivierung auf einem neuen Server durchführen konnte.