9 Jahre Bundesrath – der Souverän zum 29. Mai 2017

Am 29.05.2008 trafen sich 21 Deutsche in Wolfen, um durch die Belebung des Bundesrathes und die Erschaffung des Volks-Bundesrathes (der Bundesrath aus dem souveränen Volk geschaffen) die bisherigen Fremdverwaltungen wie Weimarer Republik, Großdeutsches Reich, BRD und BRDdvD friedlich und mit Würde zu neutralisieren.

Seit diesem Tag handeln wir nach der Verfassung und den Gesetzen die bis zum 28.10.1918 durch das damalige Souverän in Kraft gesetzt wurden. Wir wissen sehr genau, daß die Alliierten sich zu keinem Zeitpunkt ihrer Verwaltungsperiode an den souveränen Gesetzen des Deutschen Reiches “EWIGE BUND” ermächtigt haben. Wir wissen allerdings auch, daß der Wahnsinn seit 1919 bis heute eine innerdeutsche Angelegenheit ist und alle Parteien ausnahmslos daran beteiligt waren uns den heutigen Zustand so herzustellen.

Die wahren Gesetz für all auf dem Staatsgebiet zum Stand 31.07.2014 finden Sie:
http://deutscher-reichsanzeiger.de

Welche Bedingungen sind für den einzig wahren Weg zu erfüllen und wurden in den 9 Jahren richtig erkannt und bisher auch dauerhaft umgesetzt.

Vertrauen in den Weg, den ewigen Bund und dem wahren Deutschen Reich
Ehrlichkeit mit sich selbst und dem Nächsten
Vertrauen in die Personen die bisher den Weg gegangen sind
Selbstbewußtsein in der Annahme von wichtigen Aufgaben
Unbestechlichkeit und Aufrichtigkeit als aktiv Mitwirkender
Souveränität verstehen und leben
Geduld, die mehr als einige Monate oder einem Jahr anhält
Verantwortung für das Deutsche Volk und das Deutsche Reich
Ausdauer und Kraft für das Erreichen des Zieles
Kein Zweifel am Recht auf Heimat
Mut  für das Erschaffen von Neuem, im Sinne und zum Wohle aller
Loslassen von alten Handlungen und Gewohnheiten

Frieden und Freiheit sind Werte die bekommt man nicht geschenkt!

 

Verantwortlich für diese Seite zeichnet sich das Reichs- und Bundespräsidium




RGBl-1705231-Nr16 betreffend den Schutz von Kindern unter Vormundschaft und von Findelkindern

Gesetz, betreffend den Schutz von Kindern unter Vormundschaft und von Findelkindern

verordnet am 23.05.2017, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 29.05.2017 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 16

§ 1.

Alle Anstalten, Heime und Institutionen die für den Aufenthalt, die Aufbewahrung, die Verwaltung und die Erziehung von Kindern (Findelkinder und Kinder unter Vormundschaft) unter 16 Jahren verantwortlich sind, fallen mit Inkrafttreten dieses Gesetzes unter den Schutz des Deutschen Reiches.

§ 2.

Jeder Verstoß gegen die geltende Reichsgesetzgebung, die Würde gegen Körper, Geist und Seele dieser Kinder, die unter dem Tatbestand von Gewalt, schwerer Nötigung, Mißbrauch und Vergewaltigung fällt, wird mit der jeweiligen Höchsstrafe geahndet. Dies gilt auch für den jeweiligen Ersatzvormund.

Kindesentzug durch Behörden ist nur noch dann statthaft, wenn dem betreffenden Kind eine gerechte und angepaßte Ersatzunterkunft bzw. Ersatzfamilie angeboten werden kann und mindestens eine Seite des leiblichen Elternteiles an der Auswahl mitbestimmen darf.

Massenunterbringung ist ab sofort verboten. Es gilt die Verordnung, die sich aus diesem Gesetz ergibt.

§ 3.

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt “RGBl-1705231-Nr16-Gesetz-zum-Schutz-der-Kinder-unter-Vormundschaft” Amtsschrift

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