Verlust der Reichs- und Staatsangehörigkeit

Liste der Personen die, auf der Grundlage Ihres Handelns, die Reichsangehörigkeit wieder abgelehnt haben.

Alle Handlungen der nachfolgenden Personen haben im Sinne einer Widerherstellung der Handlungsfähigkeit Deutschlands im Deutschen Reich seiner Bundesstaaten und Schutzgebiete, keinerlei staatsrechtliche Wirkung und sind im Sinne der tatsächlich anzuwendenen nationalen sowie internationalen Gesetzgebung, nichtig. Dies gilt auch für alle bisherigen Handlungen dieses Personenkreises, mit Ausnahme der Handlungen, die durch die gesetzgebenden Organe eine Zustimmung erhielten.

Im Sinne dieser Veröffentlichung verweisen wir auch auf die Beweissicherung aller uns bekannt gewordenen Gruppierungen und Bewegungen, Wir warnen ausdrücklich unter http://www.beweissicherungsamt.de/rabestte/ und wollen dadurch beitragen, daß der Wahnsinn zu Deutschland im Deutsche Reich schnellstmöglich ein Ende findet.

Nun folgt die Liste aller Personen, die Ihre Reichsangehörigkeit wieder abgelehnt haben.
In allen Fällen gilt Rechtskraft durch die Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger, ein persönlich zugestelltes Schreiben ist nicht mehr nötig.

Vor- und Zuname Geburtsdatum Erfasste Tätigkeit Begründung bzw. Tat Datum Verlust des bürgerlichen Ehrenrechtes
Dagmar Sibylle Tietsch 11.12.1956 Ehemals bei Ebel Präsidentin des Strafsenats am Reichsgericht 28. Juli 2016
Petri, Klaus-Dieter Richard Gerhard 06.08.1946 Verbreitung von Lügen, Rufmord und unbewiesenen Unterstellungen, Beteiligung an strafbare Handlungen 28. Juli 2016
Mahlstedt, René Alexander 14.01.1985 Schriftführer vom Volks-Reichstag Verbreitung von Lügen, Rufmord und unbewiesenen Unterstellungen, Beteiligung an strafbare Handlungen 28. Juni 2016 mit der Wirkung ab dem 08.04.2016
Leis, Wolfgang Benno Maria 16.12.1957 Deutscher Recht-Konsulent
Bevollmächtigter
Staatssekretär
Verbreitung von Lügen, Rufmord und unbewiesenen Unterstellungen, Beteiligung an strafbare Handlungen 28. Juni 2016 mit Wirkung ab dem 08.04.2016
Dresch, Eckhard August 29.02.1952 Deutscher Recht-Konsulent
Bevollmächtigter
Staatssekretär
Verbreitung von Lügen, Rufmord und unbewiesenen Unterstellungen, Beteiligung an strafbare Handlungen 28. Juni 2016 mit der Wirkung ab dem 08.04.2016
Müller, Markus 31.05.1967 Bevollmächtigter
Verbreitung von Lügen, Rufmord und unbewiesenen Unterstellungen, Beteiligung an strafbare Handlungen 28. Juni 2016 mit Wirkung ab dem 08.04.2016
Kunz, Michael 28.01.1977 Mediator
Bevollmächtigter
Staatssekretär
Verbreitung von Lügen, Rufmord und unbewiesenen Unterstellungen, Beteiligung an strafbare Handlungen 28. Juni 2016 mit Wirkung ab dem 08.04.2016
Karojet, Michael J. 11.07.1964 Deutscher Recht-Konsulent
Bevollmächtigter
Staatssekretär
Verbreitung von Lügen, Rufmord und unbewiesenen Unterstellungen, Beteiligung an strafbare Handlungen 28. Juni 2016 mit Wirkung ab dem 08.04.2016
Szanyi, Franz 06.03.1954 Mediator
Verfassungsschutz
Bevollmächtigter
Staatssekretär und Präsidialsenat
Verbreitung von Lügen, Rufmord und unbewiesenen Unterstellungen, Beteiligung an strafbare Handlungen 28. Juni 2016 mit Wirkung ab dem 08.04.2016
Gotto, Heinrich August 16.03.1960 Deutscher Recht-Konsulent
Bevollmächtigter
Direktor der R-Polizei
Verbreitung von Lügen, Rufmord und unbewiesenen Unterstellungen, Beteiligung an strafbare Handlungen 28. Juni 2016 mit Wirkung ab dem 08.04.2016
Hacker, Alfred 28.09.1956 Deutscher Recht-Konsulent
Bevollmächtigter
Verbreitung von Lügen, Rufmord und unbewiesenen Unterstellungen, Beteiligung an strafbare Handlungen 28. Juni 2016 mit Wirkung ab dem 08.04.2016
Monika a.d.F. Sedlmeir
Kurt a.d.F. Vosselmann
Georg a.d.F. Zellermayr
Johann a.d.H. Ach
xx.xx.xxxx
xx.xx.xxxx
xx.xx.xxxx
xx.xx.xxxx
Administrative Regierung des “Bundesstaates” Bayern
gemäß Notwahl
Bundesstaat-Täuscher
Landes- und Hochverrat
Verfassungsverrat
Beteiligung an strafbare Handlungen
28. Juni 2016 mit Wirkung ab dem 18.10.2012
Claudia a.d.F  R o s e r
Nicole a.d.F.  W i l h e l m
Mark a.d.F  W i l h e l m
Norbert a.d.F  R ä d l e
Nicko a.d.F  U l r i c h
Manuel a.d.F  N o a c k
xx.xx.xxxx
xx.xx.xxxx
xx.xx.xxxx
xx.xx.xxxx
xx.xx.xxxx
Administrative Regierung des “Bundesstaates” Baden gemäß Notwahl Bundesstaat-Täuscher
Landes- und Hochverrat
Verfassungsverrat
Beteiligung an strafbare Handlungen
28. Juni 2016 mit Wirkung ab dem 18.10.2012
Arthur a.d.F. Eisold
Kurt a.d.F. Geiselhart
Max Erwin a.d.F. Kaufmann
Harald a.d.F. Kutscher
Armin a.d.F. Dr. Toepsch
xx.xx.xxxx
xx.xx.xxxx
xx.xx.xxxx
xx.xx.xxxx
xx.xx.xxxx
Administrative Regierung des “Bundesstaates” Württemberg
gemäß Notwahl
Bundesstaat-Täuscher
Landes- und Hochverrat
Verfassungsverrat
Beteiligung an strafbare Handlungen
28. Juni 2016 mit Wirkung ab dem 18.10.2012
Dirk-Thomas a.d.H. S p e r l i n g
Dorothea a. d. F. K a u f m a n n
Robert a. d. F. E i s f e l d t 
 xx.xx.xxxx
xx.xx.xxxx
xx.xx.xxxx
 Administrative Regierung des “Bundesstaates” Sachsen
gemäß Notwahl
Bundesstaat-Täuscher
Landes- und Hochverrat
Verfassungsverrat
Beteiligung an strafbare Handlungen
28. Juni 2016 mit Wirkung ab dem 18.10.2012
 Gerd Winkler  15.07.1955 Phoenix-Makler.net
war vor Jahren einige Zeit im VBR
 Hetzer und Anhänger des Freimaurers Janssen und Verherrlicher des Grundgesetzes  28. Juni 2016 mit Wirkung ab dem 27.06.2009

Der Zurückweisung der Reichsangehörigkeit durch die oben genannten Personen, wird begründet durch nachfolgende Handlungen

Folgende Eigenschaften wurden uns bekannt:
Beteiligung an Unterstellungen, Absprachen und an illegalen Handlungen gegen ein Verfassungsorgan;
Verweigerung einer zwingend erforderliche Aussprache mit einem der Verfassungsorgane;
Verstoß gegen reichsrechtliche Vorschriften und Anweisungen;
Verstoß, unter anderem, gegen die Artikel 2, 4, 5, 6, 19, 74 der Deutschen Reichsverfassung http://deutsche-reichsverfassung.de;
Beteiligung am straftrechtlich zu verfolgenden Verfassungs-, Landes- und Hochverrat, siehe die § 81. bis § 90. des StGB http://justitia-deutschland.org/S/StGB-1876.htm;

Erstveröffentlichung, 28. Juni 2016




Amtsenthebungen

Aus Datenschutzgründen werden immer nur die Anfangsbuchstaben genannt.

Juni 2016 Folgende Amtsträger, wurden gemäß der Abstimmung durch die gesetzgebenden Organe, von Ihren Ämtern oder Rechten entbunden. Alle Nachgenannten sind der Einladung ferngeblieben und waren für eine Klärung nicht bereit.

Schriftführer im Volks-Reichstag (Herr R.A.M.)
Bevollmächtigter im Volks-Bundesrath (Herr F.S.)
Bevollmächtigter im Volks-Bundesrath (Herr M.J.K.)
Bevollmächtigter im Volks-Bundesrath (Herr E.A.D.)
Bevollmächtigter im Volks-Bundesrath (Herr. W.B.M.L.)

In der 85ten Tagung des Volks-Bundesrathes, wurde den 48 Anwärtern zum Deutschen Recht-Konsulenten oder Mediator die Zustimmung zur Berechtigung, gemäß der alten Satzung und den Vorschriften erteilt. Zusätzlich wurde der neuen Verbandssatzung und den neuen Beitrittzuschriften für den Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten (RDRK) die Zustimmung erteilt, womit der RDRK nun absolut souverän, neutral und autark handeln kann.

Folgende Amtsträger, wurden gemäß der Abstimmung der Vertrauensfrage an die gesetzgebenden Organe, von Ihren Ämtern entbunden. Eine beantragte Aussprache wurde verweigert, so auch die Erfüllung anvertrauter Aufgaben.

Staatssekretär im Auswärtigen Amt und Präsidialsenat (Herr F.S.)
Staatssekretär im Reichsamt für Luftfahrtwesen (Herr W.B.M.L.)
Staatssekretär im Reichsamt für Versicherungswesen und Beweissicherungsamt (Herr E.A.D.)
Staatssekretär im Reichsamt für Luftfahrtwesen (Herr M.K.)

Folgende Amtsträger wurden durch ein Mißtrauenvotum zum 27.06.2014, nach vorheriger Abstimmung der Vertrauensfrage an die gesetzgebenden Organe wieder von Ihren Ämtern entbunden:

Reichskanzler bzw. Reichskanzlerin und Bevollmächtigte im VBR (A.J.T.)
Staatssekretär im Auswärtigen Amt und Bevollmächtigter im VBR (A.O.K.)
Unterstaatssekretärin im Auswärtigen Amt und Bevollmächtigte im VBR (D.P.K.)
Bevollmächtigter im VBR (S.L.P.)
Präsident des Volks-Reichstages und Präsidialsenat (W.R.)
Staatssekretär im Reichswirtschaftsamtes (J.S.S.)

Folgende Amtsträger wurden durch ein Mißtrauenvotum zum 10.03.2014, nach vorheriger Abstimmung der Vertrauensfrage an die gesetzgebenden Organe wieder von ihren Ämtern entbunden:

Polizeidirektor der Deutschen Reichspolizei und Bevollmächtigter im VBR (A.J.T.)
Bevollmächtigter im VBR (K.D.L.)

Folgende Amtsträger wurden durch ein Mißtrauenvotum zum 25.11.2013, nach vorheriger Abstimmung der Vertrauensfrage an die gesetzgebenden Organe wieder von ihren Ämtern entbunden:

Reichskanzler, Ober-Reichsanwalt und Bevollmächtigter im VBR (J.W.)
Präsident des Reichsgerichtes und Bevollmächtigter im VBR (M.G.W.)
Reichsgerichtsrath und Delegierter im VRT (U.H.L.Z.)
Schatzmeisterin der Reichskasse, Staatssekretärin des Reichsschatzamtes und Bevollmächtigte des VBR (V.M.M.F.)
Präsident des Volks-Reichstages und Präsidialsent(H-P.M.)
Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Präsidialsenat und Bevollmächtigter im VBR (P.P.S.)

Folgende Amtsträger wurden durch ein Mißtrauenvotum zum 29.05.2013, nach vorheriger Abstimmung der Vertrauensfrage an die gesetzgebenden Organe wieder von ihren Ämtern entbunden:

Staatssekretär des Reichsschatzamtes und Bevollmächtigte des VBR (B.S.)

Folgende Amtsträger wurden durch ein Mißtrauenvotum zum 12.06.2012, nach vorheriger Abstimmung der Vertrauensfrage an die gesetzgebenden Organe wieder von ihren Ämtern entbunden:

Vizepräsident des Volks-Reichstages und Präsidialsenat (C.S.)

Folgende Amtsträger wurden durch ein Mißtrauenvotum zum 25.05.2012, nach vorheriger Abstimmung der Vertrauensfrage an die gesetzgebenden Organe wieder von ihren Ämtern entbunden:

Staatssekretär im Reichsgrundbuchamt (C.S.)

Folgende Amtsträger wurden durch ein Mißtrauenvotum zum 27.03.2012 und am 13.04.2012, nach vorheriger Abstimmung der Vertrauenfrage an die gesetzgebenden Organe wieder von ihren Ämtern entbunden:

Staatssekretär im Amt für Landwirtschaft und Forsten (G.S.)
Präsident des Volks-Reichstages (J.B.)

Präsident im Reichsverband des RDRK (B.W.)
Schatzmesiterin im Reichsverband des RDRK (G.P.)

Folgende Amtsträger wurden durch ein Mißtrauenvotum zum 27.03.2012 und am 13.04.2012, nach vorheriger Abstimmung der Vertrauensfrage an die gesetzgebenden Organe wieder von ihren Ämtern entbunden:

Staatssekretär im Amt für Landwirtschaft und Forsten (G.S.)
Präsident des Volks-Reichstages (J.B.)

Präsident im Reichsverband des RDRK (B.W.)
Schatzmesiterin im Reichsverband des RDRK (G.P.)

Folgende Amtsträger wurden durch ein Mißtrauenvotum zum 20.10.2011 uns 12.11.2011, nach vorheriger Abstimmung der Vertrauensfrage an die gesetzgebenden Organe wieder von ihren Ämtern entbunden:

Staatssekretär im Reichsschatzamt und Bevollmächtigter im VBR (A.O.)
Bevollmächtigter im VBR (W.K.)
Staatssekretär im Auswärtigen Amt und Bevollmächtigter im VBR (H.v.K.)
Polizeidirektor im Reichspolizeiamt (A.K.)
Leiter des Stabes im Reichspolizeiamt (B.O.)

Niederlegung der Ämter und der Tätigkeit wegen der Nichtigkeitserklärung der Tagungen vom Volks-Reichstag am 23.05.2010, 20.06.2010 und am 27.06.2010, nach vorheriger Abstimmung durch den Volks-Bundesrath.




Übersicht von Einführungsgesetzen

Einführungsgesetz (EG)

bezeichnet das Reichsgesetzblatt durch welches einzelne Gesetze oder Gesetzesbücher in den Geltungsbereich eingeführt werden. Darin kann der Geltungsbereich näher bestimmt sein, ist dies nicht der Fall, so gilt der Geltungsbereich, der durch die Verfassung festgelegt ist, sowie das was sich aus den Reichsgesetzblättern ergibt.

Einführungsgesetz des Bürgerlichen Gesetzbuches “EGBGB” 
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/einfuehrungsgesetz-des-buergerlichen-gesetzbuch-egbgb/

Einführungsgesetz der Civilprozeßordnung “EGCPO” aktuell “ZPO”
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/einfuehrungsgesetz-der-civilprozessordnung-egcpo-egzpo/

Einführungsgesetz der Strafprozeßordnung “EGStPO”
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/einfuehrungsgesetz-zur-strafprozessordnung-egstpo/

Einführungsgesetz zur Straßenverkehrsordnung “EGSVO”
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1604071-nr12-einfuehrungsgesetz-zum-rstvg/

Einführungsgesetz der Militärstrafgesetzbuch für das Deutsche Reich “MStGB”
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/einfuehrungsgesetz-zum-militaer-strafgesetzbuche-fuer-das-deutsche-reich/

Einführungsgesetz des Strafgesetzbuches “EGStGB”https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/einfuehrungsgesetz-zum-militaer-strafgesetzbuche-fuer-das-deutsche-reich/
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/einfuehrungsgesetz-zum-strafgesetzbuch-fuer-das-deutsche-reich-egstgb/

Einführunggesetz des Handelsgesetzbuches
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/einfuehrungsgesetz-zum-handelsgesetzbuch/

Einführungsgesetz der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/einfuehrungsgesetz-zu-dem-gesetz-ueber-die-zwangsversteigerung-und-die-zwangsverwaltung/

Einführungsgesetz über den Versicherungsvertrag

Einführungsgesetz des Krankenversicherungsgesetzes




RGBl-1605291-Nr19-Ausserkraftsetzung-Straffreiheit-durch-Immunität

Gesetz, betreffend Außerkraftsetzung der Straffreiheit
im Sinne von Immunitäts- und Indemnitätsvereinbarungen

gegeben am 29.05.2016, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 06.06.2016 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 19

§ 1.

Alle Gesetze, Erlasse und Verordnungen, die seit dem 29.10.1918 auf dem Staatsgebiet Deutschlands in seinen Grenzen vom 31. Juli 1914 zum Schutz von Beamten und Bediensteten angewandt wurden, während diese im Sinne von Fremdmächten, Fremdverwaltungen, Selbstverwaltungen, Behörden, Körperschaften, Religions-gemeinschaften und Organisationen zur Ausbeutung des Deutschen Volkes dienten und noch dienen, sind hiermit außer Kraft gesetzt. Es gelten die Rechtsvorschriften des Deutschen Reiches und seiner Bundesstaaten wie diese zum 28. Oktober 1918 bestanden und alle die im Deutschen Reichsanzeiger veröffentlicht sind.

§ 2.

Jegliche Immunität oder Indemnität sind für den unter § 1 dieses Gesetzes erfassten Personenkreises, im Sinne der Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands verwirkt und werden auch rückwirkend bis zum 28.10.1918 strafrechtlich ermittelt und geahndet. Dies gilt auch für Ausländer im Sinne des Gesetzes.

§ 3.

Ansprüche gegen den betreffenden Personenkreis, werden vor dem Deutschen Reichsgericht geltend gemacht. Die Beschwerdeinstanz in allen Angelegenheiten ist das Deutsche Reichsgericht.

§ 4.

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt “RGBl-1605291-Nr19-Ausserkraftsetzung-Straffreiheit-durch-Immunitaet” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-1605291-Nr19-Ausserkraftsetzung-Straffreiheit-durch-Immunitaet“_D