RGBl-1404263-Nr18-Gesetz-Sperre-aller-Patente-des-Reiches

Gesetz, betreffend die Sperre aller Patente und Marken die der Aufsicht des Deutschen Reiches zuzuordnen sind

gegeben am 26.04.2014, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 15.05.2014 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 18

§ 1.

Alle Patente und Markennamen, die der Verwaltung, Genehmigung und Aufsicht des Reichspatentamtes zuzuordnen sind und durch staatsfeindliche Maßnahmen, geraubt, entwendet, verkauft, verschenkt oder beschlagnahmt wurden, sind mit Inkraftsetzung dieses Gesetzes gesperrt.

§ 2.

Für jedwede Fortführung und Anwendung der betroffenen Patente und Marken, so auch die die in Folge verändert wurden, haftet der Verursacher privatrechtlich und ist für jeden entstandenen Schaden gleich welcher Art von Schaden, vor dem Deutschen Reichsgericht der gerechten Strafe zuzuführen.

§ 3.

Der Haftungszeitraum bestimmt sich je nach dem, wann das betreffende Patent oder die betreffende Marke der Aufsicht des Reichspatentamtes mit Gewalt entzogen wurde.

§ 4.

Alle zur “Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus” erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht berührt und gelten im Sinne dieses Gesetz für die jeweils betreffenden natürlichen und juristischen Personen.

§ 5.

Die Berufung auf nationales, europäisches und internationales Recht oder Zulassung ist im gesamten Deutschen Reich mit Inkraftsetzung dieses Gesetzes nur durch vorheriger gesetzlicher Genehmigung und Legitimation erlaubt.

§ 6.

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt “RGBl-1404263-Nr18-Gesetz-Sperre-aller-Patente-des-Reiches” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-1404263-Nr18-Gesetz-Sperre-aller-Patente-des-Reiches“_D




RGBl-1404261-Nr17-Aenderungsgesetz-Besatzungrecht

Gesetz, betreffend die Änderung von Besatzungsrechten

verordnet am 26.04.2014, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 15.05.2014 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 17

Der bisherige Text aus unseren Reichsgesetzen
Alt:
Alle zur “Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus” erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht berührt.

§ 1.

Der bisherige Text wird folgende Fassung erhalten

Neu:

Alle zur “Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus” erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht berührt und gelten im Sinne dieses Gesetz für die hier genannten natürlichen und juristischen Personen.

§ 2.

Dieses Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft
und ist in folgenden Gesetzen zu redigieren:

RGBl-1403132-Nr10-Gesetz-Verbot-Bandenbildungen, §5
RGBl-1403031-Nr07-Gesetz-Zulassung-Psychologen, §4
RGBl-1402041-Nr04-Gesetz-Zulassung-Richter, §4
RGBl-1310181-Nr43-Gesetz-Verbot-Waffen-aller-Art, §4
RGBl-1309232-Nr38-Gesetz-Verbot-Detektive-Privatpolizei, §4
RGBl-1308234-Nr34-Gesetz-Verbot-Mahngerichte, §4
RGBl-1308232-Nr33-Gesetz-Verbot-BRD-Inkasso, §4
RGBl-1308201-Nr30-Verordnung-zu-BRD-Wahlen, §4
RGBl-1307231-Nr29-Gesetz-Verbot-BRD-Wahlen, §4
RGBl-1305231-Nr19-Gesetz-Zulassung-Staatsanwaltschaft, §4
RGBl-1303133-Nr12Gesetz-Zulassung-Makler, §4
RGBl-1303131-Nr11-Gesetz-Zulassung-Notare, §4
RGBl-1302133-Nr9-Gesetz-Zulassung-Gerichtsvollzieher, §4
RGBl-1212085-Nr21-Gesetz-Zulassung-Rechtspfleger, §4
RGBl-1212083-Nr20-Gesetz-Zulassung-Rechtsanwaltskammer, §4
RGBl-1212081-Nr19-Gesetz-Zulassung-Rechtsanwaltschaft, §4

Reichsgesetzblatt “RGBl-1404261-Nr17-Aenderungsgesetz-Besatzungrecht” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-1404261-Nr17-Aenderungsgesetz-Besatzungrecht“_D




RGBl-1404161-Nr16-Erlass-Kaiserlich Deutsches Patent und Markenamt

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung des
Kaiserlich Deutschen Patent- und Markenamtes „KDPMA“.

Erlassen am 16.04.2014, im Namen des Deutschen Reiches.
Änderungsstand: 24.04.2024 durch RGBl-2404061-Nr03-Änderungsgesetz.  

In Kraft gesetzt am 15.05.2014 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 16

§ 1.

Zum Zwecke der Schaffung einer obersten Behörde im Deutschen Reich wird das Kaiserlich Deutsche Patent- und Markenamt „KDPMA“, errichtet und dem Reichsjustizamt unmittelbar unterstellt. Es dient dem Schutz des geistigen Eigentums und Markennamen natürlicher und juristischer Personen, ebenso zur gesicherten Förderung und zum Schutz technischer Entwicklungen, zur Einhaltung schützenswerter Organismen und Wesenheiten, unter der Beachtung universeller Gesetzmäßigkeiten der gesamten Schöpfung.

Der Leiter dieser Behörde führt die Bezeichnung
Präsident des Kaiserlich Deutschen Patent und Markenamtes“.

Die einzelnen Aufgaben des Kaiserlich Deutschen Patent- und Markenamtes bestimmt das Reichsjustizamt in Abstimmung mit dem Reichskanzler und mit dem Staatssekretär des KDPMA. Es bestimmt auch im Einvernehmen mit den beteiligten Staatssekretären die Aufgaben, die aus deren Amtsbereich auf diese Behörde übergehen, und zwar auch dann, wenn hierdurch der Amtsbereich der betroffenen Reichsämter in den Grundzügen berührt wird.

§ 2.

Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes gehen alle Rechte des ehemals Kaiserlichen Patentamtes, des Reichspatentamtes und des Deutschen Patent und Markenamtes an diese Behörde über.

Für jeden entstanden Schaden im Bereich des Patent- und Markenwesens haftet der Verursacher.

§ 3.

Dieser Erlaß tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Erlassen zu Berlin, den 16.04.2014

Reichsgesetzblatt “RGBl-1404161-Nr16-Erlass-Kaiserlich-Deutschen-Patentamtes” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-1404161-Nr16-Erlass-Kaiserlich-Deutschen-Patentamtes”_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert

Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Verordnungen des Volks-Reichstages, wurden bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/