RGBl-1107131-Nr13-Erlass-Verfassungsschutz

Allerhöchster Erlaß betreffend die Einrichtung der Behörde Verfassungsschutz im Deutschen Reich
erlassen am 13.07.2011, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 11.08.2011 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 13

Zum Zwecke der Schaffung einer obersten Behörde im Deutschen Reich wird ein Verfassungsschutz errichtet und dem Reichsjustizamt unmittelbar unterstellt. Er dient zum Schutz der Förderung und der Lehre, aber auch der Beaufsichtigung der unter Verfassungsschutz fallenden Handlungen.

Der Leiter dieser Behörde führt die Bezeichnung
“Staatssekretär für Verfassungsschutz”.

Die einzelnen Aufgaben der Behörde „Verfassungsschutz“ bestimmt der Staatssekretär des Reichjustizamtes in Abstimmung mit dem Reichskanzler. Er bestimmt auch im Einvernehmen mit den beteiligten Staatssekretären die Aufgaben, die aus deren Amtsbereich auf die neue Behörde übergehen, und zwar auch dann, wenn hierdurch der Amtsbereich der betroffenen Reichsämter in den Grundzügen berührt wird.

Reichsgesetzblatt “RGBl-1107131-Nr13-Erlass-Verfassungsschutz” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-1107131-Nr13-Erlass-Verfassungsschutz




RGBl-1106292-Nr12-Gesetz-Grundsteuergesetz

Gesetz, betreffend die Grundsteuer im Deutschen Reich

gegeben am 29.06.2011, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 11.08.2011 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
außerkraft gesetzt seit dem 03.03.2016
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 12

Mit Inkraftsetzung des Gesetzes RGBl-1602133-Nr04-Gesetz-Auserkraftsetzung-GruSteuG, tritt das Gesetz „RGBl-1106292-Nr12-Gesetz-Grundsteuergesetz“ außer Kraft.




RGBl-1106291-Nr11-Gesetz-Einkommensteuergesetz

Gesetz, betreffend die Einkommensteuer im Deutschen Reich

gegeben am 29.06.2011, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 11.08.2011 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
ausserkraft gesetzt seit dem 03.03.2016

nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 11

Mit Inkraftsetzung des Gesetzes RGBl-1602133-Nr04-Gesetz-Auserkraftsetzung-GruSteuG, tritt das Gesetz „RGBl-1106291-Nr11-Gesetz-Einkommensteuergesetz“ außer Kraft.




RGBl-1008145-Nr31-Gesetz-Mehrwertsteuergesetz

Gesetz, betreffend der Mehrwertsteuer im Deutschen Reich
(aktuell auch bekannt als Umsatzsteuer)

gegeben am 14.08.2010, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 11.08.2011 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 31

§ 1.

Auf Sachgüter und Dienstleistungen aller Art wird eine Abgabe in Höhe von 10 von Hundert der Erlöse erhoben.

§ 2.

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt “RGBl-1008145-Nr31-Gesetz-Mehrwertsteuergesetz” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-1008145-Nr31-Gesetz-Mehrwertsteuergesetz