RGBl-1005236-Nr9-Ergaenzung-Reichsgesetzgebung

Ergänzungsgesetz zum gesamten Umfang der Reichsgesetzgebung,
Stand 28. Oktober 1918
gegeben am 23. Mai 2010, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 23.05.2011 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 9

§ 1.

Im gesamten Umfang der Reichsgesetzgebung, in dem auf Grund von Bestimmungen die Bundesstaaten voran stehen, sind die betreffenden Gesetze und Verordnungen mit folgenden Wortlaut zu ergänzen:

In Ermangelung der Bundesstaaten tritt an die Stelle das Deutsche Reich.

§ 2.

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt “RGBl-1005236-Nr9-Ergaenzung-Reichsgesetzgebung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-1005236-Nr9-Ergaenzung-Reichsgesetzgebung”