Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Bundesrathes zur 107ten Tagung
beschlossen bis zum 23.03.2019, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt
am 23.03.2019 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes gemäß Hausordnung, was
folgt:
Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich
der Bundesrath spätestens zum 18. Mai des Jahres 2019 berufen, zusammenzutreten.
Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen
Vorbereitungen zu treffen.
Reichsgesetzblatt "RGBl-1903231-Bekanntmachung-BR107-Einberufung" Amtsschrift
Reichsgesetzblatt "RGBl-1903231-Bekanntmachung-BR107-Einberufung"_D
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Verordnung, betreffend die betreffend die Abänderung der Bezeichnungen Gerichtsschreiberei, Gerichtsschreiber, Gerichtsdiener
verordnet am 07.03.2019, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt am 23.03.2019 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:
Nr. 02
In allen Gesetzen und Verordnungen des Deutschen Reiches sind die nachfolgenden Bezeichnungsänderungen durchzuführen.
Artikel 1.
An die Stelle der Gerichtsschreiberei tritt die Bezeichnung Geschäftsstelle.
Artikel 2.
An die Stelle des Gerichtsschreiber tritt die Bezeichnung Urkundsbeamte.
Artikel 3.
An die Stelle des Gerichtsdiener tritt die Bezeichnung Gerichtswachtmeister.
Artikel 4.
Der elfte Titel des Gerichtsverfassungsgesetz (Band 1877 Nr. 4, Seite 41 - 76) erhält die Überschrift „Geschäftsstelle“
Artikel 5.
Dieses Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Reichsgesetzblatt “RGBl-1903071-Nr02-Verordnung-Aenderung-Gerichtsbezeichnungen” Amtsschrift
Reichsgesetzblatt “RGBl-1903071-Nr02-Verordnung-Aenderung-Gerichtsbezeichnungen”_D |