Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 95ten Tagung
zum 29.04.2017, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt
am 29.04.2017 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung der 94. Tagung des Volks-Bundesrathes, was
folgt:
Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich
der Volks-Bundesrath spätestens zum 27. Mai des Jahres 2017 berufen, zusammenzutreten.
Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen
Vorbereitungen zu treffen.
Reichsgesetzblatt "RGBl-1704292-Bekanntmachung-VBR95-Einberufung" Amtsschrift
Reichsgesetzblatt "RGBl-1704292-Bekanntmachung-VBR95-Einberufung"_D
Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF - diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren - Schrift wird installiert
Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages zur 70ten Tagung
verordnet
am 29.04.2017, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt
am 29.04.2017 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was
folgt:
Nr. 15
Gemäß Artikel 12 der Reichsverfassung wird der Volks-Reichstag
am 27. Mai des Jahres 2017 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke
wird der Volks-Bundesrath beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.
Reichsgesetzblatt "RGBl-1704291-Nr14-Verordnung-VRT70-Einberufung" Amtsschrift
Reichsgesetzblatt "RGBl-1704291-Nr14-Verordnung-VRT70-Einberufung"_D
Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF - diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren - Schrift wird installiert
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