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Amtliches Mitteilungsblatt
des Deutschen Reiches

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03.
März
2016

In Kraft gesetzt am 03.03.2016 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger,
mit vorheriger Zustimmung des Volks-Bundesrathes und Volks-Reichstages.

03.
03.
2016


In der 82. Tagung des Volks-Bundesrathes vom 27. Februar 2016 und der vorhergehenden 57. Tagung des Volks-Reichstages am 27. Februar 2016, wurden den folgenden Gesetzen, Erlaße, Beschlüsse und Bekanntmachungen die Zustimmung gemäß
Artikel 5 der Reichsverfassung erteilt.

Zusätzlich wurden in den beiden Tagungen die Ernennung zum Präsidialsenat beschlossen.

In der heutigen und 57ten Tagung des Volks-Reichstages, wurde auch der Präsidialsenat des Deutschen Volkes gewählt. Zur Wahl wurden folgende Personen durch den Volks-Bundesrath vorgeschlagen.
a) Herr Georg Friedrich Prinz von Preußen, Chef des Hauses Hohenzollern
b) Herr Wladimir, Wladimirowitsch Putin, als Präsident der Russischen Föderation

Die Entscheidung fiel im Volks-Reichstag einstimmig auf den russischen Präsidenten Herr Wladmir Wladimirowitsch Putin, da er der einzige führende und exterritoriale amtierende Präsident ist, der seine Aufmerksamkeit und Bereitschaft auch der "Erfreiung" des Deutschen Volkes und der Wiederherstellung der Einheit und Freiheit Deutschlands im Deutschen Reich gewidmet hat.
Zusätzlich möchte das Deutsche Volke (Reichs- und Staatsangehörige) durch seinen Volks-Reichstag sein Pflicht gegenüber dem großen Bruder offenkundig mitteilen, denn die wahrhaftigen Deutschen stehen zu Rußland und seinen Präsidenten.
In der 82ten Tagung des Volks-Bundesrath wurde dem Beschluß des Volks-Reichstages zugestimmt, womit verfassungsrechtlich gemäß
Artikel 5 , dem Artikel 11 der Deutschen Reichsverfassung abgeholfen wurde.
Herr Wladimir Wladimirowitsch Putin gehört somit zum Präsidium des Bundes.

Gemäß dem Reichsgesetz: http://justitia-deutschland.org/U/Uebergangsgesetz-230510.htm können alsbald die Vorbereitungen getroffen werden, um friedensvertraglichen Regelungen zu erschaffen, die das seit 1920 bestehende Besatzungstatut beenden werden.

Rechtskräftig durch Veröffentlichung am 3ten Tage des 3ten Monats im Jahre 2016


Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 83ten Tagung

zum 27.02.2016, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 03.03.2016 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung der 82. Tagung des Volks-Bundesrathes, was folgt:

 

Gemäß Artikel 12 der Verfassung hat sich der Volks-Bundesrath spätestens zum 09. April des Jahres 2016 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Reichsgesetzblatt "RGBl-1602272-Bekanntmachung-VBR83-Einberufung" Amtsschrift

Reichsgesetzblatt "RGBl-1602272-Bekanntmachung-VBR83-Einberufung"_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF - diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren - Schrift wird installiert


Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages zur 58ten Tagung

verordnet am27.02.2016, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 03.03.2016 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 07

Gemäß Artikel 12 der Reichsverfassung wird der Volks-Reichstag am 09. April des Jahres 2016 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke wird der Volks-Bundesrath beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Reichsgesetzblatt "RGBl-1602271-Nr07-Verordnung-VRT58-Einberufung" Amtsschrift

Reichsgesetzblatt "RGBl-1602271-Nr07-Verordnung-VRT58-Einberufung"_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF - diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren - Schrift wird installiert


Gesetz, betreffend der Bankenpflichten
für Reichs- und Staatsangehörige in Deutschland

gegeben am 25.02.2016, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 03.03.2016 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

 

Nr. 06

§ 1.

Für alle Banken, Privatbanken und Sparkassen die im Geltungsbereich Deutschlands handeln, gilt ab sofort die uneingeschränkte Pflicht, den Reichs- und Staatsangehörigen ein Konto zu gewähren, die mit der uneingeschränkten Anerkennung der staatlichen Dokumente und der staatlichen Rechte einhergeht. Für alle Reichs- und Staatsangehörigen gilt die Anwendung von § 795. des Bürgerlichen Gesetzbuches.

§ 2.

Alle Reichs- und Staatsangehörige, die in der Vergangenheit von den Banken  ausgeschlossen oder abgelehnt wurden, sind sofort aufzunehmen und wieder in das Bankengeschäft zu zulassen. Den Reichs- und Staatsangehörigen ist ein Kontoschutz zu garantieren. Dieser kann nur durch ein Staatsgericht eingeschränkt oder aufgehoben werden.

§ 3.

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt "RGBl-1602251-Nr06-Gesetz-Bankenpflichten" Amtsschrift

Reichsgesetzblatt "RGBl-1602251-Nr06-Gesetz-Bankenpflichten"_D

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Gesetz, betreffend der Versicherungspflicht
für Reichs- und Staatsangehörige in Deutschland

gegeben am 23.02.2016, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 03.03.2016 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

 

Nr. 05

§ 1.

Für die, entgegen allen Regeln und Vorschriften der im Geltungsbereich Deutschlands handelnden Krankenversicherungsanstalten, gilt ab sofort die uneingeschränkte Versicherungspflicht dieser ausländischen und inländischen Anstalten und gewerblichen Unternehmungen für Reichs- und Staatsangehörige. Auch dann wenn die Reichs- und Staatsangehörigen den Beitragsberechnungsregeln nicht mehr unterliegen.

§ 2.

Alle Reichs- und Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Krankenversicherungsanstalten oder ähnlichen Organisation ausgeschlossen wurden, sind sofort wieder in die betreffende Organisation aufzunehmen, wie wenn es nie eine Unterbrechung gegeben hätte. Alle Reichs- und Staatsangehörige entscheiden selbst über die Zahlungsmodalität.

§ 3.

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt "RGBl-1602231-Nr05-Gesetz-Versicherungspflicht" Amtsschrift

Reichsgesetzblatt "RGBl-1602231-Nr05-Gesetz-Versicherungspflicht"_D

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Gesetz, betreffend der Außerkraftsetzung des
Grundsteuergesetz (GruSteuG) im Deutschen Reich

erlassen am 13.02.2016, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 03.03.2016 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

 

Nr. 04

§ 1.

In Anwendung des Gesetzes "RGBl-1309261-Nr39-Gesetz-Steuer-und-Abgaben" und mit Inkraftsetzung dieses Gesetzes, tritt das Gesetz „RGBl-1106292-Nr12-Gesetz-Grundsteuergesetz“ außer Kraft.

§ 2.

Alle Gesetze, Verordnungen und Leistungen die mit bisherigen Einkommensteuergesetzen rückwirkend bis zum 23. Mai 1949 angewandt und erhoben wurden, sind gegenstandslos. Daraus resultierende Rückforderungsrechte gegen den betreffenden Personenkreis, werden davon nicht berührt.

§ 3.

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt "RGBl-1602133-Nr04-Gesetz-Auserkraftsetzung-GruSteuG" Amtsschrift

Reichsgesetzblatt "RGBl-1602133-Nr04-Gesetz-Auserkraftsetzung-GruSteuG"_D

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Gesetz, betreffend der Außerkraftsetzung des
Einkommensteuergesetz (EsteuG) im Deutschen Reich

erlassen am 13.02.2016, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 03.03.2016 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

 

Nr. 03

§ 1.

In Anwendung des Gesetzes "RGBl-1309261-Nr39-Gesetz-Steuer-und-Abgaben" und mit Inkraftsetzung dieses Gesetzes, tritt das Gesetz „RGBl-1106291-Nr11-Gesetz-Einkommensteuergesetz“ außer Kraft.

§ 2.

Alle Gesetze, Verordnungen und Leistungen die mit bisherigen Einkommensteuergesetzen rückwirkend bis zum 23. Mai 1949 angewandt und erhoben wurden, sind gegenstandslos. Daraus resultierende Rückforderungsrechte gegen den betreffenden Personenkreis, werden davon nicht berührt.

§ 3.

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt "RGBl-1602132-Nr03-Gesetz-Auserkraftsetzung-ESteuG" Amtsschrift

Reichsgesetzblatt "RGBl-1602132-Nr03-Gesetz-Auserkraftsetzung-ESteuG"_D

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Gesetz, betreffend der Änderung
der Steuergesetze (SteuG) im Deutschen Reich

erlassen am 13.02.2016, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 03.03.2016 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

 

Nr. 02

In Anwendung des Gesetzes "RGBl-1309261-Nr39-Gesetz-Steuer-und-Abgaben", wird das Gesetz „RGBl-1008142-Nr28-Gesetz-Reichssteuern“ wie folgt geändert.

§ 1.

Satz 1 und  Satz 2 von § 2 werden ersatzlos gestrichen.

Alle Gesetze, Verordnungen und Leistungen die mit bisherigen Einkommensteuern und Grundsteuern, rückwirkend bis zum 23. Mai 1949, angewandt und erhoben wurden, sind gegenstandslos. Daraus resultierende Rückforderungsrechte gegen den betreffenden Personenkreis, werden durch dieses Gesetz nicht berührt.

§ 2.

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt "RGBl-1602131-Nr02-Aenderungsgesetz-SteuG" Amtsschrift

Reichsgesetzblatt "RGBl-1602131-Nr02-Aenderungsgesetz-SteuG"_D

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Der Präsidialsenat, das Präsidium des Deutschen Reiches

im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 25.01.2016 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

 

Präsidium des Bundes, Präsidialsenat zum 03.03.2016

In der heutigen und 57ten Tagung des Volks-Reichstages, wurde auch der Präsidialsenat des Deutschen Volkes gewählt. Zur Wahl wurden folgende Personen durch den Volks-Bundesrath vorgeschlagen.
a) Herr Georg Friedrich Prinz von Preußen, Chef des Hauses Hohenzollern
b) Herr Wladimir, Wladimirowitsch Putin, als Präsident der Russischen Föderation

Die Entscheidung fiel im Volks-Reichstag einstimmig auf den russischen Präsidenten Herr Wladmir Wladimirowitsch Putin, da er der einzige führende und exterritoriale amtierende Präsident ist, der seine Aufmerksamkeit und Bereitschaft auch der "Erfreiung" des Deutschen Volkes und der Wiederherstellung der Einheit und Freiheit Deutschlands im Deutschen Reich gewidmet hat.
Zusätzlich möchte das Deutsche Volke (Reichs- und Staatsangehörige) durch seinen Volks-Reichstag sein Pflicht gegenüber dem großen Bruder offenkundig mitteilen, denn die wahrhaftigen Deutschen stehen zu Rußland und seinen Präsidenten.
In der 82ten Tagung des Volks-Bundesrath wurde dem Beschluß des Volks-Reichstages zugestimmt, womit verfassungsrechtlich gemäß
Artikel 5 , dem Artikel 11 der Deutschen Reichsverfassung abgeholfen wurde.
Herr Wladimir Wladimirowitsch Putin gehört somit zum Präsidium des Bundes.

Gemäß dem Reichsgesetz: http://justitia-deutschland.org/U/Uebergangsgesetz-230510.htm können alsbald die Vorbereitungen getroffen werden, um friedensvertraglichen Regelungen zu erschaffen, die das seit 1920 bestehende Besatzungstatut beenden werden.

Der Präsidialsenat ist gemäß Beschluß aus der 35ten Tagung des Volks-Bundesrathes, vom 16.07.2011 ununterbrochen und rechtmäßig besetzt und somit handlungsfähig.

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Unabhaengigkeitserklaerung-Deutschland-180115.pdf

Zu Übersicht aller Beschlüsse, Erlasse und Gesetze der tatsächlichen Reichsregierung.




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